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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Kinderbetreuung Krippenkosten: Womit muss ich rechnen?
Wie hoch die Krippenkosten für die Betreuung Ihres Nachwuchses sind, hängt beispielsweise von der Höhe Ihres Einkommens und von Ihrem Wohnort ab. Sie können aber bei Ihrer jeweiligen Kommune Informationen über die Kosten im Detail bekommen.
Krippenkosten: Keine einheitliche Kostenregelung
In jedem Bundesland sind die Krippenkosten bei kommunalen Einrichtungen anders, die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ hat beispielsweise in 40 großen deutschen Städten verglichen: Demnach kommen fünf der billigsten Angebote aus den östlichen Bundesländern. Zehn der teuersten Einrichtungen sind im Westen zu finden.
Das heißt, das Spektrum reicht von circa 200 Euro bis circa 580 Euro, die Sie bei kommunalen Einrichtungen für die Kinderbetreuung bezahlen müssen. Zuzüglich der Verpflegungskosten, wie etwa Windeln und Nahrung. Die Unterbringung in Tageseinrichtungen für wenige Wochenstunden ist allerdings günstiger, wenn die volle Wochenstundenzahl nicht ausgeschöpft wird. Maximal steht Ihnen die Betreuung aber 50 Stunden pro Woche zur Verfügung. (Krippe: Woran erkenne ich die richtige?)
Kosten für die Betreuung aus dem Nettoeinkommen
Die Krippenkosten berechnen sich zudem aus Ihrem Nettoeinkommen: Auch diese Regelung wird in jedem Bundesland unterschiedlich gehandhabt. Eine detaillierte Gebührenaufstellung für die Betreuung Ihres Nachwuchses können Sie bei Ihrer Kommune erfragen. Beachten Sie, dass zum August 2013 Neuerungen des Kinderförderungsgesetzes (KiföG) in Kraft treten. Demnach gilt „ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder vom vollendeten ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr“, wie unter anderem auf der Webpräsenz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu lesen ist. Eltern werden aber auch nach der neuen Regelung je nach Fall noch Gebühren für die Betreuung zahlen müssen. (Anmeldung zur Kinderkrippe: So ist der Ablauf)
Beitragsfreie Betreuung
Ob die Betreuung beitragsfrei ist, gilt wieder in entsprechenden Einzelregelungen: In manchen Bundesländern müssen sozial schwache Familien beispielsweise keine oder nur geringe Beträge für den Krippenplatz bezahlen. Des Weiteren können Krippenkosten durch die wirtschaftliche Jugendhilfe vom Jugendamt teilweise oder sogar ganz beglichen werden. Ob eine Hilfe infrage kommt, muss am Einzelfall überprüft werden. Ausgenommen von der Unterstützung des Jungendamts sind allerdings die Verpflegungskosten, die von den Eltern getragen werden müssen. (Voraussetzungen für die Krippe - Welche gibt es und welche Unterlagen brauche ich?)