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Welchen Nachnamen erhält ein Kind bei der Geburt?


Diese Möglichkeiten gibt es
Welchen Nachnamen erhält ein Kind bei der Geburt?

Das Namensrecht hat sich mehrfach geändert. Welchen Nachnamen erhält ein Neugeborenes heutzutage, wenn die Eltern unterschiedliche Namen tragen?

Aktualisiert am 26.07.2022|Lesedauer: 3 Min.
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Einen Vornamen für ein Neugeborenes zu finden, kann mitunter schwierig sein. Der Nachname hingegen bereitet Eltern meistens nicht so viele Probleme, er steht ja ohnehin fest – oder? In Deutschland gelten verschiedene Regelungen für den Nachnamen, den ein Kind bei der Geburt erhält.

Nachname für das Baby: So viele Wahlmöglichkeiten haben die Eltern nicht.Vergrößern des Bildes
Nachname für das Baby: So viele Wahlmöglichkeiten haben die Eltern nicht. (Quelle: Florin Patrunjel/getty-images-bilder)

Nachname des Babys: Das gilt, wenn die Eltern verheiratet sind

Welchen Nachnamen ein Baby bei der Geburt erhält, hängt davon ab, ob seine Eltern verheiratet sind und den gleichen Nachnamen tragen. Ist das der Fall, bekommt das Kind automatisch diesen gemeinsamen Familiennamen (auch Ehename genannt). Den Familiennamen kann ein Paar bei der Eheschließung festlegen – aber auch während der Ehe ist das nachträglich per Antrag noch möglich.

Sind die Eltern verheiratet, aber tragen unterschiedliche Nachnamen, so können sie – genauso wie unverheiratete Paare – gemeinsam entscheiden, welchen Familiennamen das Kind erhält.

Doppelname: Kann das Kind eine Kombination aus den Nachnamen erhalten?

Einen Doppelnamen, der sich aus den zwei Geburtsnamen der Eltern zusammensetzt, kann das Kind nicht erhalten. Auch dann nicht, wenn einer der beiden Ehepartner diesen trägt. Heißt zum Beispiel der Vater Thomas Meier und die Mutter Susanne Meier-Sträter, so erhält das Kind den Nachnamen Meier (den Familiennamen). Den Doppelnamen Meier-Sträter kann es nicht bekommen. Diese Möglichkeit hat es allerdings in den Neunziger Jahren temporär gegeben.

Das Kind kann heute nur einen Doppelnamen als Nachnamen erhalten, wenn dieser der Familienname ist. Und das sieht das deutsche Recht eigentlich nicht vor. Eine Ausnahme besteht, wenn jemand bereits einen Doppelnamen trägt. Susanne Meier-Sträter lässt sich also etwa von ihrem Mann Thomas Meier scheiden und behält den Doppelnamen. Heiratet sie anschließend erneut, so kann in dieser Ehe Meier-Sträter zum Familiennamen werden. In diesem Fall dürfen auch die Kinder den Nachnamen Meier-Sträter erhalten. Der neue Ehepartner darf seinen Geburtsnamen allerdings nicht noch an den Doppelnamen dranhängen; einen Dreifachnamen mit zwei Bindestrichen erlaubt das Gesetz nicht.

Das gilt, wenn die Eltern nicht verheiratet sind

Wenn die Eltern des Kindes nicht verheiratet sind, aber das gemeinsame Sorgerecht für das Kind haben, können sie entscheiden, ob ihr Nachwuchs den Nachnamen des Vaters oder jenen der Mutter erhält. Eine Kombination aus beiden Namen ist auch in dieser Situation nicht möglich.

Sollten sich die beiden Elternteile nicht einigen können, entscheidet das Familiengericht, wer von beiden den Namen auswählen darf. Weitere Kinder des Paares erhalten den gleichen Nachnamen wie ihr Geschwisterkind – es kann also nicht das eine Kind Meier und das andere Sträter heißen.

Das Namensrecht hat sich mehrfach geändert. Das Gesetz sah ursprünglich vor, dass ein Baby automatisch den Namen des Vaters erhält, wenn sich die Eltern nicht auf einen Familiennamen einigen konnten. Diese Regelung hat das Bundesverfassungsgericht 1991 aufgehoben. Von da an bis zur Neuregelung 1994 konnten Eltern ihrem Kind auch einen Doppelnamen geben, der sich aus dem Familiennamen von Mutter und Vater zusammensetzte.

Das gilt, wenn nur ein Elternteil das Sorgerecht besitzt

Hat einer der Elternteile das alleinige Sorgerecht, bekommt der Nachwuchs automatisch dessen Familiennamen. Alternativ kann aber auch gemeinsam mit dem anderen Elternteil beschlossen werden, dass das Kind den Nachnamen von diesem trägt.

Nachname des gemeinsamen Kindes: Das gilt im Falle einer Scheidung

Nimmt ein Elternteil im Zuge einer Scheidung wieder seinen Geburtsnamen an, behält das Kind dennoch den Familiennamen. Sollte die Mutter oder der Vater erneut heiraten und einen neuen Familiennamen annehmen, so kann das Kind diesen auch erhalten – vorausgesetzt, es lebt im gemeinsamen Haushalt und der andere Elternteil ist damit einverstanden.

Verwendete Quellen
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