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Vorsicht vor Alkohol: Bei Malzbier sollten Eltern genau hinschauen


Genau hinschauen
In diesem bei Kindern beliebten Getränk kann Alkohol stecken

Alkohol ist nichts für Kinder. Das ist wohl jedem bewusst. Doch er steckt in viel mehr Getränken und Lebensmitteln als man denkt. Worauf Eltern beim Einkaufen und Kochen achten sollten.

Aktualisiert am 22.04.2021|Lesedauer: 2 Min.
Von dpa-tmn
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Malzbier ist aus Sicht von Verbraucherschützern für Kinder nicht per se ein geeigneter Durstlöscher. Es könne bis zu ein Volumenprozent Alkohol enthalten. Jedoch weisen verschiedene Hersteller darauf hin, dass ihr Produkt tatsächlich 0,0 Prozent Alkohol enthalte. Hier sollten Eltern entsprechend genau hinschauen.

Bier: Auch wenn ein Getränk als "alkoholfrei" gelabelt ist, gehört es nur in die Hände von Erwachsenen.Vergrößern des Bildes
Bier: Auch wenn ein Getränk als "alkoholfrei" gelabelt ist, gehört es nur in die Hände von Erwachsenen. (Quelle: Tobias Hase/dpa-tmn-bilder)

Alkoholfreies Bier ist für den Nachwuchs bedenklich, wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen weiter erklärt. Denn Bier gilt bis zu 0,5 Volumenprozent als alkoholfrei. Bei Alkohol gilt aber die klare Regel: Er ist auch in geringen Mengen für Kinder ungeeignet und sollte vermieden werden.

Bestimmte Aromen vermeiden

Selbst wenn Lebensmittel keinen Alkohol enthalten, aber etwa nach Bier, Amaretto oder Rum schmecken, sollten Kinder lieber die Finger davon lassen, rät die Verbraucherzentrale. Der Grund ist: Das könnte zu einer Gewöhnung an den Geschmack von Alkohol führen und die natürliche Hemmschwelle für den Verzehr senken.

Was viele Eltern ebenfalls wissen sollten: In Fertigpackungen muss Alkohol in der Zutatenliste aufgeführt werden. Gleichermaßen gilt das für Ethanol, falls dies für eine bessere Haltbarkeit auf ein Produkt gesprüht wurde. Bei unverpackten Lebensmitteln wie Backwaren in der Auslage müsse Alkohol allerdings nicht ausgewiesen werden. Hier bleibt im Zweifel nur die Nachfrage beim Personal.

Auch beim Erwärmen bleibt Restalkohol

Ein Irrglaube sei auch, dass sich Alkohol durch die hohen Temperaturen beim Backen und Kochen vollständig verflüchtige. Tatsächlich bleibe immer etwas Restalkohol in den Speisen. Aus Sicht der Verbraucherschützer sollte man beim Verfeinern deshalb lieber auf Rotwein und Co. verzichten, wenn Kinder mitessen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-tmn
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