Namensrecht Junge darf nicht mit Vornamen "Waldmeister" heißen
Eltern aus Bremen dürfen ihren Sohn nicht mit Vornamen "Waldmeister" nennen. Das Hanseatische Oberlandesgericht lehnte im Beschwerdeverfahren den Antrag der Eltern ab.
Es könne kein Vorname gewählt werden, der die naheliegende Gefahr begründet, den Namensträger der Lächerlichkeit preiszugeben, entschied das Gericht. Waldmeister sei deshalb kein zulässiger Vorname. (Aktenzeichen: 1 W 19/14). Die Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung wird nicht zugelassen.
Waldmeister ist und bleibt eine Pflanze
Die Eltern wollten ihrem am 12. Juli 2010 geborenen Sohn die Vornamen T.M. Waldmeister geben. "Die beiden ersten Namen waren ganz normal", sagte Gerichtssprecher Stephan Haberland.
Das Standesamt lehnte die Beurkundung des dritten Namens ab. Das Wort Waldmeister werde im deutschen Raum nicht als Vorname, sondern vor allem als Pflanzenbezeichnung und als Bestandteil für Getränke und Speiseeis assoziiert. Das Kindeswohl könne dadurch gefährdet werden. Gegen die Ablehnung zogen die Eltern vor das Amtsgericht, das den Vornamen Waldmeister ebenfalls ablehnte.
Vornamen werden immer verrückter
Den Trend zu verrückten Vornamen registrieren Standesbeamte bundesweit, wie kürzliche eine Umfrage der Nachrichtenagentur dpa ergab. "Die Vornamen sind zunehmend ausgefallen. Die Eltern wählen alles Mögliche", beobachtet Jürgen Rast, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Standesbeamten in Bad Salzschlirf.
Auch die Urteile, wenn es zu Gerichtsverhandlungen kommt, fallen immer öfter zugunsten der Eltern aus, die den gewählten Namen mit aller Macht durchboxen wollen. "Der Staat muss lediglich darauf achten, dass das Wohl des Kindes durch den Namen nicht gefährdet wird", sagt Rast. Auffällig ist aber auch: Die Standesbeamten kommen mitunter zu unterschiedlichen Bewertungen.