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Taxifahrer zockte Kunden in Berlin ab: Eine Stadtfahrt kostete 400 Euro


Taxifahrer zockte Kunden ab
Eine Taxifahrt in der Stadt kostete 400 Euro

Von dpa, dpa-tmn
09.01.2014Lesedauer: 2 Min.
Der wegen Betruges angeklagte Taxifahrer Talip M. hält sich in einem Saal des Amtsgerichtes Tiergarten vor Prozessbeginn einen Hefter als Sichtschutz vor das Gesicht.Vergrößern des Bildes
Der wegen Betruges angeklagte Taxifahrer Talip M. hält sich in einem Saal des Amtsgerichtes Tiergarten vor Prozessbeginn einen Hefter als Sichtschutz vor das Gesicht. (Quelle: Marc Tirl/dpa-bilder)

Wer am Flughafen in ein Taxi steigt, um so schnell in die Innenstadt zu kommen, der ist nicht immer ortskundig. Umso schlimmer, wenn Reisende dann an einen Taxifahrer geraten, der das Nichtwissen seiner Kunden schamlos ausnutzt und Wucherpreise für einfache Fahrten verlangt. Ein solcher Fall ist nun in Berlin bekannt geworden.

Hier soll ein Taxifahrer von ausländischen Touristen für Stadtfahrten Fantasiepreise kassiert haben und muss sich nun wegen Betrugs vor Gericht verantworten. Zum Auftakt des Prozesses am Amtsgericht Berlin-Tiergarten verweigerte der 48-Jährige am Donnerstag die Aussage. Dem Mann wird vorgeworfen, zwischen März 2012 und Mai 2013 in 22 Fällen Wucherpreise von Berlin-Besuchern verlangt zu haben. Die meisten von ihnen stiegen demnach am Flughafen Tegel ins Taxi. Ein Mexikaner, der sich mit den deutschen Preisen nicht auskannte, musste laut Anklage 400 Euro für eine Fahrt von wenigen Kilometern zahlen. Zudem sei der Mann nicht zu seinem Hotel gefahren, sondern auf der Straße abgesetzt worden.

Besser: Vor der Fahrt informieren

Dabei dürfen Taxifahrer dürfen keine Umwege fahren, sondern müssen ihre Fahrgäste auf dem kürzesten Weg zum Ziel bringen. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte den direkten Weg vorher per Smartphone checken. Dazu rät Katharina Lucà vom ADAC. Fahrgäste ohne Ortskenntnisse merken so schneller, ob der Fahrer eine deutlich andere Route einschlägt. "Bevor es losgeht, sollte man sich trotzdem immer beim Fahrer über Umwege zum Beispiel aufgrund von Baustellen oder Staus informieren", sagt Lucà. Sonst komme es schnell zu Missverständnissen, vor allem, wenn sich die Fahrtkosten erhöhen.

Wer dennoch bemerkt, dass der Fahrer ohne Absprache und ohne ersichtlichen Grund einen Umweg nimmt, kann sich wehren. Dazu benötigt man eine vollständig ausgefüllte Quittung vom Fahrer. "Jeder Taxifahrer ist verpflichtet, eine Quittung anzufertigen", erklärt die ADAC-Verkehrsexpertin. Eine vollständige Quittung gibt Auskunft über Start und Endpunkt der Fahrt, Kfz-Kennzeichen sowie Ordnungsnummer des Taxis. Die Ordnungsnummer steht auch auf einem gelben Aufkleber rechts in der Fahrzeugheckscheibe. Mit der Quittung können Fahrgäste anschließend beim zuständigen Taxiunternehmen Beschwerde über den Fahrer einlegen und ihr Geld zurückverlangen.

Auch im Konflikt nicht gehen, ohne zu zahlen

In keinem Fall darf der Fahrgast aus Ärger das Taxi verlassen, ohne die Fahrt zu bezahlen. "Ich habe die Dienstleistung in Anspruch genommen, also muss ich erst einmal dafür aufkommen", sagt Lucà. Alle Beförderungsbedingungen wie beispielsweise den Grundpreis pro Fahrt können Fahrgäste in den gültigen Taxitarifverordnungen der Städte und Landkreise nachlesen.

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