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Irreführende Werbung: Falsche Gesundheitsversprechen bald nicht mehr erlaubt


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Falsche Gesundheitsversprechen bald nicht mehr erlaubt

afp, cme/afp

16.05.2012Lesedauer: 2 Min.
Probiotische Joghurts: Die EU hat die Werbeversprechen zahlreicher Produkte überprüft.Vergrößern des Bildes
Probiotische Joghurts: Die EU hat die Werbeversprechen zahlreicher Produkte überprüft. (Quelle: imago-images-bilder)
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Sie sollen die Knochen stärken, das Immunsystem unterstützen oder die Verdauung fördern: Hersteller von Lebensmitteln werben gerne mit dem angeblichen gesundheitlichen Nutzen ihrer Produkte. Doch viele dieser Behauptungen sind nicht belegt. Die EU-Kommission segnete nun in Brüssel eine Liste mit vorerst 222 Angaben ab, mit denen auch über den Dezember dieses Jahres hinaus weiter geworben werden darf. So soll irreführender Werbung ein Riegel vorgeschoben werden.

Werbung für probiotischen Joghurt eingeschränkt

Nach Angaben der Kommission können sich Verbraucher künftig stärker auf gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln verlassen. Die Liste der erlaubten Angaben "basiert auf fundierten wissenschaftlichen Untersuchungen", erklärte die Kommission. Die Werbeaussagen waren von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA in Parma überprüft worden. In deren Tests durchgefallen ist beispielsweise die Behauptung, so genannter probiotischer Joghurt stärke das Immunsystem. Erlaubt wurden hingegen "gut für die Verdauung" für Kekse mit vielen Ballaststoffen. Wasserhersteller dürfen versprechen: „Trägt zur Aufrechterhaltung normaler Körper- und Gehirnfunktionen bei.“ Jedoch müssen sie darauf hinweisen, dass dies ab einem täglichen Verbrauch von zwei Litern gilt.

Die meisten Anträge wurden abgelehnt

Zu Beginn des Verfahrens im Jahr 2008 hatte die EU rund 44.000 Anträge auf Zulassung vorliegen, von denen sich die meisten allerdings sinngemäß überschnitten. Auch aus der zusammengefassten Liste lehnten die Experten letztlich einen Großteil ab, andere Angaben stehen derzeit noch auf dem Prüfstand, teilte die Kommission mit. Die im Internet zugängliche Liste soll deshalb fortwährend aktualisiert werden.

Nicht zugelassene Angaben ab Dezember verboten

Die Lebensmittelhersteller haben nun noch sechs Monate, ihre bereits verpackten Produkte zu verkaufen. Danach sind alle nicht zugelassenen Angaben, sofern sie nicht geprüft werden, verboten. Durchsetzen müssen das Verbot die nationalen Behörden. Die Hersteller können aber bei den EU-Testern eine Überprüfung strittiger Slogans auf der Grundlage neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse beantragen.

Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten hatten die Liste geprüft und keine Einwände erhoben. Das deutsche Verbraucherministerium und die Europäische Verbraucherschutzzentrale BEUC begrüßten die Neuregelung bereits im März als verbesserten Schutz der Kunden vor Irreführung beim Einkauf.

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