Bundesverfassungsgericht Aktivisten scheitern mit Klimaschutz-Klage auf Länderebene
Karlsruhe hat Klimaschützern eine Absage erteilt: Auf Landesebene können die Aktivisten den Klimaschutz nicht über Klagen durchsetzen. Auf Bundesebene hatten sie mit einem ähnlichen Verfahren zuvor teils Erfolg.
Die inzwischen elf Klimaklagen auf Landesebene haben beim Bundesverfassungsgericht keine Aussicht auf Erfolg. Die Karlsruher Richterinnen und Richter nahmen keine der von der Deutschen Umwelthilfe unterstützten Verfassungsbeschwerden junger Menschen zur Entscheidung an, wie das Gericht am Dienstag mitteilte.
Die Grundrechte schützten zwar davor, durch zu zögerliche Klimaschutz-Maßnahmen in der Zukunft unverhältnismäßig belastet zu werden. Das setze aber voraus, dass der Gesetzgeber selbst einem grob erkennbaren CO2-Budget unterliege. Bei den einzelnen Landesgesetzgebern sei dies nicht der Fall (Az. 1 BvR 1565/21 u.a.).
Im Frühjahr 2021 hatten die Richter mehreren Klagen gegen das Bundes-Klimaschutzgesetz in einer aufsehenerregenden Entscheidung teilweise stattgegeben. Die Bundesregierung musste nachbessern, um die Freiheitsrechte jüngerer und zukünftiger Generationen zu schützen.
- Nachrichtenagentur afp