Aktuelles Urteil Wie viel Kinderlärm müssen Nachbarn ertragen?
Trampeln, Hüpfen, Kreischen, Lachen – Kinder können ordentlich Radau machen. Für Nachbarn mag das eine Belastung sein. Ein Gericht hat nun geklärt, ob das ein Grund für eine Mietminderung ist.
Auch wenn Nachbarn sich noch so gestört fühlen – Kinderlärm ist kein Mietmangel. Mieter können aus diesem Grund auch keine Mietminderung geltend machen, wie ein Urteil des Landgerichts Berlin zeigt. Darüber berichtet die Zeitschrift "Das Grundeigentum" des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin.
Ein Mangel sei nur gegeben, wenn die Geräusche das sozialadäquate Maß überschreiten. Gelegentlicher Lärm durch Springen und Rennen reichten dem Gericht nicht.
Kinder machen Lärm: Der konkrete Fall
In dem verhandelten Fall hatte die Bewohnerin einer Erdgeschosswohnung genug von dem Lärm der Kinder in der Wohnung über ihr. Diese würden ständig durch die Wohnung rennen, sodass bei ihr in den Schränken die Gläser klirrten. Auch gebe es oft laute Streitereien. Daher verlangte sie von der Vermieterin nicht nur, dass diese die Störung beseitigt. Sie wollte zugleich ihre Miete mindern und verlangte vor Gericht zu viel gezahlte Miete zurück.
Ohne Erfolg: Nach einer Zeugenanhörung lehnte die Kammer die Berufung ab. Zwar hätten auch die Zeugen erklärt, die Kinder durchaus gehört zu haben – allerdings in einem vertretbaren Maße. Dass Kinder generell wahrnehmbar seien, liege auf der Hand, so die Richter.
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Ebenso sei es bei Dielenböden in Altbauten gerichtsbekannt, dass diese bei einem Rennen von Kindern oder Springen schwingen und sich dies derart in die angrenzenden Wohnungen überträgt, dass dort Gegenstände leicht vibrieren.
- Nachrichtenagentur dpa