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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Klare Regeln vereinbaren Wenn Eigentümer einen gemeinsamen Grillplatz planen
Im Sommer oder Frühherbst eignen sich die noch angenehmen Temperaturen am Abend noch ideal zum Grillen. Aber auch tagsüber wollen viele Wohnungseigentümer nicht auf ein BBQ verzichten. Wie praktisch, dass es einen hauseignen Grillplatz gibt, oder?
Soll im Außenbereich einer Hausgemeinschaft ein Grillplatz entstehen, müssen die Eigentümer darüber entscheiden. Eine solche Maßnahme kann eine Modernisierung sein.
Diese muss eine doppelt qualifizierte Mehrheit beschließen, erklärt der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum. Zustimmen müssen dann drei Viertel der stimmberechtigten Eigentümer, die mehr als die Hälfte der Anteile am Miteigentum besitzen.
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Um Streit zu vermeiden, sollten die Bewohner grundsätzlich die üblichen Ruhezeiten einhalten und gegenseitig Rücksicht nehmen. Zudem raten die Experten, klare Regeln für den Gebrauch des Grills schriftlich festzuhalten. Die Gemeinschaft sollte Reservierungs- und Zeit-Regelungen sowie Aufräumpflichten beschließen.
- Nachrichtenagentur dpa