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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Gemeinschaftsfläche für alle Mieter Treppenhaus: Welche Regeln gelten bei der Nutzung?
Beim Treppenhaus in einem Mietshaus handelt sich um eine Gemeinschaftsfläche. Es gibt klare Regeln, die festlegen, was hier erlaubt ist und was nicht. So dürfen Sie zum Beispiel Gegenstände im Flur abstellen – aber nur, solange diese niemand anderen stören.
Treppenhaus: Gemeinschaftsfläche für alle Mietparteien
In Ihrer Wohnung dürfen Sie alles genau so einrichten, wie Sie es gerne hätten. Im Treppenhaus hingegen gelten andere Regeln. Denn im Gegensatz zu Ihrer Wohnung, die Ihre Privatangelegenheit ist, handelt es sich beim Treppenhaus um eine Gemeinschaftsfläche. Diesen Teil des Hauses teilen Sie sich mit anderen Mietern, und auch Gäste passieren den Flur auf dem Weg zu ihrem Gastgeber. Damit die gemeinschaftliche Nutzung des Treppenhauses harmonisch verläuft, gibt es klare Regeln.
Andere dürfen nicht gestört werden
Häufig kommt es unter Nachbarn zu Streit darüber, welche Gegenstände im Treppenhaus abgestellt werden dürfen. Generell gilt: Fluchtwege müssen immer frei bleiben. Und der Zugang der Nachbarn zu ihren Wohnungen darf nicht behindert werden. Besonders aus Gründen der Brandsicherheit ist dies wichtig und in den jeweiligen Landesbauordnungen der Länder schriftlich festgehalten. Neben dem Freihalten von Fluchtwegen muss es darüber hinaus auch der Feuerwehr und den Rettungsdiensten möglich sein, in Notsituationen ungehindert Zugang zu allen Wohnungen zu erhalten. Regale, Schuhe, Dekorationsartikel oder Kinderwagen können dies verhindern.
Unstrittig ist, dass jeder Mieter vor seine Wohnungstür eine Fußmatte legen darf. Zumindest vorübergehend ist auch das Abstellen von Schuhen vor der Tür erlaubt.
Eltern kleiner Kinder haben das Recht, einen Kinderwagen in der Nähe des Eingangs abzustellen. Gerichte haben wiederholt festgestellt, dass Sie nicht verpflichtet sind, den Kinderwagen jedes Mal die Treppen hinaufzutragen. Gleiches Recht gilt für Rollstuhlfahrer. Die genannten Regeln gelten sowohl für Mietshäuser als auch für Häuser mit Eigentumswohnungen.
Müll und Getränkekisten gehören nicht ins Treppenhaus
Klar geregelt ist, dass zum Beispiel Müllbeutel oder auch Getränkekisten nichts im Treppenhaus verloren haben. Kartons, Kisten oder Wäschetruhen dürfen Sie hier ebenfalls nicht abstellen. Wer ganz oben unterm Dach wohnt, hat möglicherweise Glück: Wenn es niemanden stört und der Vermieter es duldet, darf hier zum Beispiel ein Schuhschränkchen im Treppenhaus stehen.
Reinigung des Hausflurs
Bewohner und Gäste laufen jeden Tag durchs Treppenhaus. Vor allem im Herbst und im Winter lassen sich Verschmutzungen nicht vermeiden. Die Pflicht zur Reinigung des Hausflurs liegt in einem Mietshaus in aller Regel bei den Mietern.
Die Reinigung des Treppenhauses ist aber eigentlich Aufgabe des Vermieters. Darauf macht der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen (VdW Bayern) aufmerksam. Der Vermieter kann es aber so regeln, dass die Mieter reihum einen Reinigungsdienst übernehmen.
Wie häufig eine Reinigung erforderlich ist, steht oft in der Hausordnung. Entgegen der verbreiteten Meinung gilt übrigens kein generelles Rauchverbot für den Hausflur. Aus Rücksichtnahme auf Nachbarn – vor allem Kinder – sollten Sie dennoch vom Rauchen absehen.