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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Mietrecht und Regeln Darf ich mein Fahrrad in der Wohnung abstellen?
Mountainbike, Elektrofahrrad und Co. sind heutzutage beliebte Gefährte. Um die teuren Räder vor Witterungseinflüssen zu schützen, nehmen sie viele Besitzer mit in ihre Wohnungen. Doch ist es eigentlich erlaubt, das Fahrrad in der Mietswohnung abzustellen?
Auch aus Angst vor Diebstahl tragen manche Fahrradbesitzer ihr Rad hoch in die Wohnung und stellen es dort ab. Das aber kann der Vermieter in der Hausordnung oder im Mietvertrag untersagen, wenn er geeignete Abstellmöglichkeiten bietet, wie der Berliner Mietrechtler Kai-Peter Breiholdt erklärt.
Unterbringung nach Hausordnung ist zu beachten
Ein Fahrradkeller oder auch Fahrradständer im Innenhof zählen zu den geeigneten Abstellorten für Fahrräder. Beim Tragen in die Wohnung wiederum könnte das Treppenhaus beschädigt werden, was natürlich nicht im Interesse des Vermieters ist.
Wo Räder stehen dürfen, werde aber nicht immer mietvertraglich geregelt, sagt Breiholdt. Mangels Platz im Haus müssen sie aber seiner Einschätzung nach nicht auf dem Bürgersteig bleiben. "Die Gefahr, dass ein Fahrrad dort geklaut wird, ist zu hoch." In solch einem Fall dürften Mieter ihr Rad in die Wohnung mitnehmen, so Breiholdt.
Diese Räder dürfen mit in die Wohnung
Etwas anders sieht es aus, wenn es zwar keine allgemeinen Abstellmöglichkeiten gibt, der Mieter jedoch ein eigenes Kellerabteil hat. "Aus meiner Sicht besteht kein Grund, das Rad dann nicht dort abzustellen", sagt der Rechtsanwalt.
In Einzelfällen können auch noch andere Argumente für das Hinauftragen in die Wohnung sprechen. So weist Breiholdt auf ein älteres Urteil des Amtsgerichts Münster hin, das bei einem wertvollen Rad keinen Zwang für die Fahrradkeller-Nutzung sah.
- Nachrichtenagentur dpa/tmn