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Fahrrad: Darf ich es in meiner Wohnung abstellen? — Mietrecht und Regeln


Mietrecht und Regeln
Darf ich mein Fahrrad in der Wohnung abstellen?

Mountainbike, Elektrofahrrad und Co. sind heutzutage beliebte Gefährte. Um die teuren Räder vor Witterungseinflüssen zu schützen, nehmen sie viele Besitzer mit in ihre Wohnungen. Doch ist es eigentlich erlaubt, das Fahrrad in der Mietswohnung abzustellen?

Aktualisiert am 08.06.2020|Lesedauer: 1 Min.
Von dpa-tmn, t-online
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Auch aus Angst vor Diebstahl tragen manche Fahrradbesitzer ihr Rad hoch in die Wohnung und stellen es dort ab. Das aber kann der Vermieter in der Hausordnung oder im Mietvertrag untersagen, wenn er geeignete Abstellmöglichkeiten bietet, wie der Berliner Mietrechtler Kai-Peter Breiholdt erklärt.

Ein Mann trägt sein Rad in die Wohnung: Ist das Abstellen von Fahrrädern in der Mietswohnung erlaubt?Vergrößern des Bildes
Ein Mann trägt sein Rad in die Wohnung: Ist das Abstellen von Fahrrädern in der Mietswohnung erlaubt? (Quelle: AleksandarNakic/getty-images-bilder)

Unterbringung nach Hausordnung ist zu beachten

Ein Fahrradkeller oder auch Fahrradständer im Innenhof zählen zu den geeigneten Abstellorten für Fahrräder. Beim Tragen in die Wohnung wiederum könnte das Treppenhaus beschädigt werden, was natürlich nicht im Interesse des Vermieters ist.

Wo Räder stehen dürfen, werde aber nicht immer mietvertraglich geregelt, sagt Breiholdt. Mangels Platz im Haus müssen sie aber seiner Einschätzung nach nicht auf dem Bürgersteig bleiben. "Die Gefahr, dass ein Fahrrad dort geklaut wird, ist zu hoch." In solch einem Fall dürften Mieter ihr Rad in die Wohnung mitnehmen, so Breiholdt.

Diese Räder dürfen mit in die Wohnung

Etwas anders sieht es aus, wenn es zwar keine allgemeinen Abstellmöglichkeiten gibt, der Mieter jedoch ein eigenes Kellerabteil hat. "Aus meiner Sicht besteht kein Grund, das Rad dann nicht dort abzustellen", sagt der Rechtsanwalt.

In Einzelfällen können auch noch andere Argumente für das Hinauftragen in die Wohnung sprechen. So weist Breiholdt auf ein älteres Urteil des Amtsgerichts Münster hin, das bei einem wertvollen Rad keinen Zwang für die Fahrradkeller-Nutzung sah.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa/tmn
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