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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Nachtruhe ab 22 Uhr? Silvesterparty: So viel Lärm ist erlaubt
Der eine feiert an Silvester bis zum Morgen, der andere liegt genervt im Bett. Wohnen beide im selben Haus, kann das Probleme geben.
Auch an Silvester gilt: gegenseitige Rücksichtnahme. Partymuffel sollten also in dieser Nacht eine erweiterte Toleranzgrenze haben. Gleichzeitig gilt für die Feiernden: Es ist kein Freibrief, am 31.12. die Wände wackeln zu lassen. Antworten auf wichtige Fragen, finden Sie hier.
Ab wann muss Ruhe herrschen?
An Silvester gibt es hinsichtlich der Ruhezeiten keine Ausnahme. Auch dann gilt ab 22.00 Uhr die Nachtruhe. Das heißt, es darf nur noch so leise gefeiert werden, dass der Nachbar nichts davon hört.
In der Realität sieht es allerdings anders aus: Wenn um 24.00 Uhr geböllert wird und Raketen gestartet werden, ist es einfach absurd, wenn man darauf besteht, dass aus der Nachbarwohnung nichts zu hören ist. Schließlich sind die Umgebungsgeräusche zehnmal lauter als das, was aus der Nachbarwohnung kommen kann.
Muss die Feier angekündigt werden?
Nein, denn rein rechtlich hat dieser Hinweis keine Bedeutung. Allerdings: Als freundliche Geste kann man den unmittelbaren Nachbarn Bescheid geben. Wer informiert oder vielleicht sogar gleich selbst zur Feier eingeladen wird, zeigt sich bei Partylärm vermutlich toleranter.
Aber: Eine Ankündigung berechtigt nicht zu mehr Lärm. Der Nachbar kann trotzdem verlangen, dass ab 22.00 Uhr die Musik leiser gestellt wird.
Für Familien mit kleinen Kindern oder Hundebesitzer sind laute Partynächte ein Gräuel, vor allem, wenn sie erst früh am Morgen enden. Ihnen kann es aber schon helfen, wenn bei der Musikbeschallung nach 22.00 Uhr wenigstens die Bässe heruntergedreht werden. Ab etwa 1.00 Uhr sollte dann nur noch Zimmerlautstärke herrschen.
Wo darf geknallt werden?
Das Gesetz verbietet das Zünden von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern. In einigen Städten und Gemeinden gibt es weitere Feuerwerk-Verbotszonen.
Mietrechtlich ist es völlig egal, ob man vom Hof, vom Balkon oder von der Straße die Raketen abfeuert. Es muss aber gewährleistet sein, dass durch das Abschießen der Raketen keine Nachbarn gefährdet sind.
Wer haftet für Schäden?
Geht einem Partygast das Sektglas zu Bruch, zahlt dessen Haftpflichtversicherung. Ist dagegen kein Verursacher festzustellen, bleibt der Geschädigte auf den Kosten sitzen. Als Gastgeber einer Party haftet man für alle mit, die man bewusst und gewollt eingeladen hat. Wenn nachzuweisen ist, dass für einen Schaden im Hausflur irgendein Besucher des Mieters verantwortlich ist, haftet dieser Mieter als Gastgeber.
Generell gilt: Wer einen Schaden mutwillig oder grob fahrlässig herbeiführt, kann die Versicherung nicht in Anspruch nehmen. Wenn man dadurch Schäden anrichtet, dass man gezielt in Wohnungen herein schießt, kann man anschließend nicht sagen: Meine Versicherung bezahlt den Schaden. Da haftet man selbst.
Wer beseitigt den Dreck?
Wer zum Beispiel im Hausflur groben Dreck verursacht hat, macht ihn auch wieder weg. Das entsteht aus der Obhutspflicht aus dem Mietverhältnis heraus, dass man die Sachen, die über den normalen Gebrauch hinausgehen, auch entfernt, sodass es wieder einigermaßen sauber ist. Das betrifft alles, was zum Grundstück gehört.
Ist der Verursacher nicht bekannt, muss der Vermieter den Abfall auf und teilweise auch vor seinem Grundstück entfernen.
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
- anwaltauskunft.de "Rechtsfragen zu Silvester"
- mieterbund.de "Silvesterparty"