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Paket-Zustellung: Wann Sie ein Paket für den Nachbarn nicht annehmen sollten


Rechte und Pflichten
Wann Sie das Paket für den Nachbarn nicht annehmen sollten

Nicht immer ist man zu Hause, wenn der Zusteller die Pakete bringt. Meist wird das Paket dann beim Nachbarn abgegeben. Aber muss der das Paket annehmen?

Aktualisiert am 01.12.2023|Lesedauer: 6 Min.
Von dpa, jb
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Bei der Abgabe beim Nachbarn handelt es sich um die sogenannte Ersatzzustellung. Sie hat aber ihre Tücken. Denn: Wer haftet, wenn das Paket verloren geht oder der Inhalt beschädigt ist? Wie lange muss man fremde Pakete aufbewahren? Und muss man überhaupt Pakete für den Nachbarn annehmen?

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Pakete für den Nachbarn annehmen: Die sogenannte Ersatzzustellung ist nicht ohne Tücken. (Quelle: PeopleImages/getty-images-bilder)

"Ein fremdes Paket anzunehmen, ist ein Freundschaftsdienst unter Nachbarn", informiert das Fachmagazin "Deutsche Anwaltauskunft". Eine Pflicht dazu, die Pakete des nicht anwesenden Nachbarn entgegenzunehmen, gibt es demnach nicht.

Üblicher Gefälligkeitsdienst unter Nachbarn

Trotzdem ist es üblich, dass die Zusteller Pakete bei Nachbarn abgeben, wenn der eigentliche Empfänger gerade außer Haus ist. Eigentlich profitieren davon auch alle Beteiligten: Der Zusteller muss nicht noch einmal kommen und der Empfänger erhält sein Paket meist früher, als wenn es noch einmal geliefert werden müsste, oder muss dieses nicht mühsam bei der nächsten Postfiliale abholen. Für den Nachbarn, der die Sendung entgegennimmt, ist dies kein großer Aufwand und im umgekehrten Fall profitiert er selbst davon, wenn andere Hausbewohner seine Pakete annehmen.

Wann Sie das Paket nicht annehmen sollten

Wenn Ihnen das Paket verdächtig vorkommt – beispielsweise aufgrund von herausstehenden Drähten, einem anonymen Absender oder ein merkwürdig verpacktes Paket – sollten Sie es nicht annehmen. Empfänger sollten Ihre Nachbarn informieren, wenn Sie ein Paket erwarten und wie der Absender lautet. So können Sie ebenfalls die Sicherheit von Ihnen und Ihrer Nachbarn erhöhen.

Auch bei beschädigten Sendungen – Löcher und Risse in der Verpackung, teilweise geöffnetes Paket oder durchnässte Verpackungen – sollten Sie die Annahme Ihrer Pakete sowie der Pakete für Ihren Nachbarn verweigern.

Empfänger muss über die Zustellung an den Nachbarn informiert werden

Weil die Abgabe von Postsendungen bei Ersatzempfängern nur dann erlaubt ist, wenn der Absender dem zustimmt, steht bei den großen Logistikunternehmen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der Regel ein Passus, wonach Pakete auch an Nachbarn ausgeliefert werden dürfen.

Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln muss der Zusteller dem eigentlichen Adressaten aber mitteilen, bei welchem Nachbarn die Sendung hinterlegt ist. Meist geschieht dies über einen Benachrichtigungszettel, den der Zusteller in den Briefkasten einwirft und auf dem vermerkt ist, wo er das Paket abgegeben hat. Erstritten hat dies die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW), die gegen die Ersatzzustellerklausel in den AGB der DHL geklagt hatte, in der eine solche Pflicht zur Benachrichtigung des Empfängers nicht vorgesehen war (Az.: 6 U 165/10).

Wer gilt überhaupt noch als "Nachbar"? Gerichte sind uneins

"Die VZ NRW ist darüber hinaus der Auffassung, dass der Begriff des Nachbarn zu weit und unbestimmt ist", erklärten die Verbraucherschützer im Nachgang des Verfahrens. Tatsächlich ist der Begriff "Nachbar" nicht gerade eindeutig definiert. In einem städtischen Mehrfamilienhaus gelten gemeinhin alle übrigen Hausbewohner als Nachbar. Im ländlichen Raum hingegen geht die Nachbarschaft sogar über das unmittelbar angrenzende Grundstück hinaus. In sehr großen Hochhäusern wiederum sind nur die Bewohner derselben Etage als Nachbar zu verstehen.

Aus diesen Gründen erklärte das OLG Düsseldorf 2007 eine Klausel in den Beförderungsbedingungen eines Paketdienstleisters für ungültig, wonach Pakete ersatzweise bei Nachbarn zugestellt werden dürfen. "Das folgt bereits aus ihrer fehlenden Klarheit und Verständlichkeit", heißt es in der Urteilsbegründung. Es sei nicht erkennbar, wer überhaupt unter den Begriff des Nachbarn falle (Az.: I-18 U 163/06).

Dieser Rechtsauffassung mochte sich das OLG Köln im Verfahren zwischen VZ NRW und der DHL allerdings nicht anschließen. Demnach sind AGB, welche die Zustellung eines Pakets an "in den Räumen des Empfängers anwesende Personen, sowie dessen Hausbewohner und Nachbarn, sofern den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendung berechtigt sind" nicht zu beanstanden. Die Paketdienste gehen ganz überwiegend davon aus, dass dieser Richterspruch gilt und formulieren ihre AGB entsprechend.

Wer ein Paket annimmt, muss sorgfältig damit umgehen

Klar ist, dass mit der Annahme eines fremden Pakets immer auch gewisse Sorgfaltspflichten einhergehen. Der Ersatzempfänger bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er das Paket erhalten hat und es keine von außen sichtbaren Schäden aufwies. Er muss die Sendung bis zur Abholung sicher verwahren. "Rechtlich geht der annehmende Nachbar ein Gefälligkeitsverhältnis mit reduziertem Haftungsanspruch ein", erklärt der Deutsche Verband für Post, Informationstechnologie und Telekommunikation (DVPT). "Er muss mit dem Paket so umgehen, wie er es mit seinen eigenen Sachen auch tut."

Keinesfalls sollte man ein angenommenes Paket dem eigentlichen Empfänger einfach vor die Wohnungstür oder einen sonstigen frei zugänglichen Platz legen. "Damit würde man seine Sorgfaltspflicht verletzen", warnt der DVPT. Geht das Paket dann verloren, müsste man den Verlust ersetzen. Allerdings sollte man Eigeninitiative ergreifen und versuchen, dem Nachbarn seine Sendung zu übergeben – beispielsweise indem man mehrere Tage hintereinander zu unterschiedlichen Zeiten bei ihm klingelt.

Info
Teilweise können nicht abgeholte Hermes-Pakete im Paketshop des Logistikunternehmens abgegeben werden. Teilweise besteht auch die Möglichkeit, es von einem Hermes-Paketboten kostenlos abholen zu lasen.

Achtung: Auf keinen Fall dürfen Sie das Paket öffnen. Auch, wenn es monatelang nicht abgeholt wurde. Damit würde Sie gegen das Postgeheimnis, Artikel 10 des Grundgesetzes, verstoßen und sich strafbar machen.

Ersatzempfänger müssen angenommene Pakete aushändigen

Darüber hinaus muss der Ersatzempfänger die Sendung natürlich an den eigentlichen Adressaten herausgeben (§667 BGB). "Wenn ich allerdings für meinen Nachbarn in Vorleistung gehe – also zum Beispiel eine Zahlung per Nachname vorstrecke – muss ich die Sendung erst herausgeben, wenn der Nachbar die Schulden begleicht", schränkt Rechtsanwalt Prof. Dr. Bernd Hirtz vom Deutschen Anwaltverein gegenüber "Deutsche Anwaltauskunft" ein.

Herausgeben darf man das Paket nur an seinen rechtmäßigen Empfänger. Händigt man die Sendung der falschen Person aus, ist man dem korrekten Adressaten gegenüber schadenersatzpflichtig. Wenn man diesen nicht persönlich kennt, sollte man sich deshalb zur Sicherheit einen Ausweis zeigen lassen, bevor man ein Paket herausgibt. Die Vorlage des Benachrichtigungszettels allein ist kein ausreichender Nachweis, dass es sich tatsächlich um den rechtmäßigen Empfänger handelt. Schließlich werden die Karten nicht selten einfach frei zugänglich an die Haustür geklebt.

Wie lange man angenommene Pakete aufbewahren muss

Was aber, wenn niemand das Paket abholt? An den Absender zurückschicken kann der Ersatzempfänger ein einmal angenommenes Paket nicht ohne Weiteres. "Er muss es behalten und aufbewahren bis es bei ihm abgeholt wird", so der DVPT. Zwischen ihm und dem Absender bestehe schließlich kein Vertrag, sodass ein Händler nicht verpflichtet werden kann, die Ware vom Ersatzempfänger wieder zurückzunehmen. Darüber hinaus ist dieses Vorgehen mit zusätzlichen Portokosten für den Ersatzempfänger verbunden.

"Wenn das Paket gar nicht abgeholt wird, bleibt nur, Kontakt zum eigentlichen Empfänger aufzunehmen und ihm eine Frist für die Abholung zu setzen", so der DVPT. "Unsere Empfehlung lautet deshalb immer: 'Klare Absprachen mit den Nachbarn treffen!'", rät DVPT. Innerhalb der Hausgemeinschaft sollte man eindeutig festlegen, ob die Annahme fremder Pakete überhaupt erwünscht ist und wann diese im Normalfall abzuholen sind.

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Wenn auch dies keinen Erfolg bringt, kann der Ersatzempfänger das Paket auch im Fundbüro abgeben.

Zustellung von Paketen an Nachbarn verhindern

Einige Paketdienstleister wie zum Beispiel die DHL bieten privaten Empfängern an, sich online bei ihnen zu registrieren und einen besonders vertrauenswürdigen Wunschnachbarn als Ersatzempfänger zu hinterlegen oder auch zu bestimmen, dass die Sendung an eine Postfiliale beziehungsweise an einen Partner-Shop des Logistikunternehmens geliefert wird.

Bei den meisten größeren Onlinehändlern können die Kunden auch im Zuge des Bestellprozesses mitteilen, dass die Ware nur ihnen persönlich ausgehändigt werden darf. Der Händler versieht die Adresse auf dem Paket dann mit dem Zusatz "eigenhändig". Unter Umständen berechnet der Händler dann allerdings höhere Versandkosten.

Widerrufsfrist beginnt, wenn das Paket vom Nachbarn abgeholt wird

Unsicher sind viele Menschen, ob sie für etwaige Schäden am Inhalt haftbar gemacht werden können, wenn sie ein Paket für Nachbarn entgegennehmen. Verbraucherschützer erklären dazu, dass in diesem Fall der Händler beweisen muss, dass die Ware während der Aufbewahrungszeit beschädigt wurde. Einen solchen Beweis zu führen, sei in der Praxis aber äußerst schwierig.

Stellt der Empfänger beim Auspacken Schäden an der Ware fest, kann er sie an den Händler zurücksenden. Der Gesetzgeber sichert Verbrauchern im Versandhandel pauschal ein 14-tägiges Rückgaberecht zu. Ohne Angabe von Gründen kann man die bestellte Ware innerhalb dieser Frist an den Absender zurückschicken und erhält daraufhin den Kaufpreis erstattet. Die Frist beginnt dabei nicht mit der Zustellung beim Nachbarn, sondern erst, wenn der eigentliche Adressat das Paket bei diesem abholt.

Auch für die Rücksendung trägt der Händler das Versandrisiko. Als Verbraucher muss man lediglich nachweisen können, dass man sie tatsächlich aufgegeben hat und dass sie ordnungsgemäß verpackt war, um nicht für Transportschäden haftbar gemacht werden zu können.

Verwendete Quellen
  • Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
  • Nachrichtenagentur dpa
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