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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Ab wann die Widerrufsfrist läuft Nachbar gibt das Paket nicht heraus – das ist zu tun
Was können Sie tun, wenn Sie Ihr Paket nicht beim Nachbarn abholen können, weil er nie zu Hause ist? Oder wenn er zwar zu Hause ist, aber die Herausgabe verweigert?
Sie haben etwas bestellt, sind aber zum Zeitpunkt der Lieferung nicht zu Hause? Viele Paketdienstleister geben die Sendung dann beim Nachbarn des Empfängers ab – manche Empfänger nennen sogar im Vorfeld den Namen des Nachbarn für die Wunschzustellung, weil sie selbst selten zu Hause erreichbar sind. Das erspart ihnen den mühsamen Weg zur nächsten Postfiliale.
Lästig kann es trotzdem werden. Dann nämlich, wenn der Nachbar nie zu Hause ist, wenn sie das Paket abholen möchten. Oder wenn er auf Ihr Klingeln einfach nicht öffnet. Was tun Sie dann? Und läuft dann schon die Widerrufsfrist?
Das können Sie tun, wenn Ihr Nachbar nicht erreichbar ist
Wenn Ihr Nachbar Ihr Paket annimmt, entsteht zwischen Ihnen und ihm ein Gefälligkeitsverhältnis. Aus rechtlicher Sicht gibt es dafür keine Aufbewahrungsfrist. Das bedeutet, dass Sie nicht verpflichtet sind, Ihr Paket innerhalb einer bestimmten Frist abzuholen. Aus Höflichkeit sollten Sie trotzdem nicht zu lange warten.
Es kann jedoch vorkommen, dass Sie Ihr Paket nicht abholen können, weil Ihr Nachbar nicht zu Hause ist, wenn Sie bei ihm klingeln. In diesem Fall raten Juristen, den Nachbarn schriftlich zu kontaktieren (Zettel im Briefkasten) und ihm eine Frist zu setzen, bis wann Sie das Paket abholen oder er es Ihnen bringen soll. Sie können dem Nachbarn in dem Brief auch Ihre Telefonnummer mitteilen, damit Sie gemeinsam einen Abholtermin vereinbaren können.
Ab wann die Widerrufsfrist beginnt
Wenn Ihr Nachbar Ihr Paket annimmt, beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist noch nicht. Erst dann, wenn die Ware beim Besteller – also bei Ihnen – ankommt, beginnt sie, erklären die Experten der Verbraucherzentrale Bayern. Der Nachbar gilt dann als Ersatzempfänger.
Wenn der Händler nicht einsieht, dass die Widerrufsfrist erst läuft, wenn Sie das Paket in Empfang genommen haben, sollten Sie laut Verbraucherschützer dagegen vorgehen. Berufen Sie Ihren Nachbarn als Zeugen ein und setzen Sie mit seiner Aussage durch, dass die Widerrufsfrist zum korrekten – also verspäteten – Zeitpunkt beginnt.
Nachbar gibt das Paket nicht heraus – das ist zu tun
Es gibt aber auch Nachbarn, die zu Hause sind, aber fremde Pakete nicht an den Empfänger herausgeben. In diesem Fall sollten Sie zuerst das Gespräch mit dem Nachbarn suchen. Ein offener, freundlicher Austausch kann Missverständnisse klären und unnötige Konflikte vermeiden.
Bringt das Gespräch keine Lösung, kontaktieren Sie den Zustelldienst. Er kann oft nachvollziehen, bei wem das Paket abgegeben wurde, und hilft bei der Abholung. Hilft auch das nicht, wenden Sie sich an die Polizei. Denn ein Paket zurückzuhalten, kann rechtlich problematisch sein.
Darüber hinaus hat der Kunde einen Anspruch auf eine Ersatzlieferung. Das ist allerdings nur dann der Fall, wenn die Zustellung nicht wie vereinbart erfolgte – also direkt beim Kunden. Hat der Kunde jedoch selbst eine Umleitung des Pakets veranlasst, verfällt der Anspruch.
Übrigens: Ihr Nachbar darf das Paket nicht öffnen. Würde er es dennoch tun, wäre das ein Verstoß gegen das Postgeheminis (Artikel 10 Grundgesetz).
- anwaltauskunft.de "Pakete beim Nachbarn: das gilt rechtlich"
- it-recht-kanzlei.de "Paketverlust nach Annahme durch Nachbarn: Wer haftet?"
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
- hopkins.law "Paketananahme"
- onlinehaendler-news.de "Haftung bei Paketzustellung: Nachbar rückt Paket nicht heraus"