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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Drei Tipps So finden Sie eine passende Putzhilfe
Hilfe! Die Wohnung müsste dringend wieder saubergemacht werden. Aber eigentlich will man ins Kino oder in den Park. So geht das vielen – und immer mehr Menschen leisten sich eine Putzhilfe. Aber eine gute zu finden, ist schwer.
Hausarbeit ist aufwendig. Immer mehr Deutsche holen sich daher eine Putzhilfe. Laut der Minijob-Zentrale gab es im Juni 2017 rund 308.600 Minijobber in Privathaushalten – ein Jahr zuvor waren es noch rund 304.000. Auch der Markt der Reinigungsunternehmen boomt. Und doch: Die eine gute Fee, der man vertraut und deren Arbeit einen mit einem wohligen Gefühl zurück in die Wohnung kommen lässt, findet sich nicht so leicht.
Die Suche an sich geht ja noch: "Viele hören sich im Freundes- und Bekanntenkreis nach Empfehlungen um oder suchen einfach im Internet nach Privatpersonen", erklärt Jutta Jetzke vom Bundesverband haushaltsnaher Dienstleistungsunternehmen in Braunschweig. Eine Adresse ist auch die Haushaltsjob-Börse der Minijob-Zentrale. Doch wie dann den passenden Dienstleister für seinen Haushalt auswählen?
Tipp 1: Gute Absprache
Oft liegt der Unzufriedenheit eine schlechte Kommunikation zugrunde – so sollten Auftraggeber ihre Ansprüche mit dem angebotenen Service abgleichen. Denn schon die Frage, wie oft Fenster geputzt werden, sieht jeder Haushalt anders. Sandra Piehl von der Minijob-Zentrale rät, eine Liste zu erstellen und mit der Putzhilfe durchzusprechen. Die Absprache wird in einer Leistungsbeschreibung in zweifacher Ausführung festgehalten. "Das ist im Streitfall sehr wichtig", betont Elke Wieczorek vom DHB-Netzwerk Haushalt in Bonn.
Gerade besondere Wünsche sollten schriftlich festgehalten werden. "Das kann etwa sein, dass nur mit umweltfreundlichen Reinigungsmitteln geputzt wird", nennt Wieczorek ein Beispiel. Und auch die richtige Reinigung besonders empfindlicher Einrichtung.
Tipp 2: Bauchgefühl
Mindestens genauso wichtig wie die klare Absprache ist es, sich mit der Entscheidung für eine Person wohlzufühlen – schließlich überlässt man ihr nichts anderes als seinen Intimbereich, die eigenen vier Wände. Hier sollte man sich vom Bauchgefühl leiten lassen. Ein paar private Worte über das Gespräch zur Ausbildung und Vorerfahrung hinaus helfen sicher. Und Piehl rät, konkret zu werden: "Weil jeder eigene Vorstellung von Sauberkeit hat, sollte man sich nicht scheuen, die eigenen Hygieneansprüche klar auszusprechen." Zu erzählen, wie man selbst putzt, mag einem komisch vorkommen, kann aber Unmut ersparen.
"Wichtig ist auch, dass die Putzhilfe über die Besonderheiten im Heim wie etwa Alarmanlagen und Haustiere aufgeklärt ist", ergänzt Piehl. "Und natürlich sollten Sie darüber sprechen, wenn Räume oder Bereiche für die Haushaltshilfe aus Gründen der Privatsphäre tabu sind."
Um das Bauchgefühl zufriedenzustellen, gehört auch, die Haushaltshilfe wenigstens beim ersten Putzdienst zu beobachten. "Wird gründlich gearbeitet? Ist Wissen vorhanden, wie welche Oberflächen zu behandeln sind – oder wird das Parkett etwa so eingenässt, dass Schäden zu befürchten sind?" Diese Fragen sollte man sich beantworten, rät Wieczorek. Fehler gilt es offen anzusprechen.
Tipp 3: Beiderseitiges Vertrauen
Beide Seiten müssen sich immer an die Absprachen halten. "Das ist für das gegenseitige Vertrauen extrem wichtig", betont Jetzke. Erwartet der Auftraggeber etwa immer wieder Zusatzdienste, die die Haushaltshilfe in Zeitnot bringen, ist das problematisch. "Genauso darf die Putzhilfe nicht früher gehen, wenn sie mal schneller fertig war. Dann sucht man sich einfach noch eine Aufgabe."
Haushaltshilfe anmelden
Bei der Minijob-Zentrale müssen Auftraggeber eine Haushaltshilfe anmelden, die bis 450 Euro im Monat verdient. "Angemeldete Minijobber im Privathaushalt sind renten- und unfallversichert und haben die gleichen Arbeitnehmerrechte wie Vollzeitbeschäftigte, also ein Recht auf bezahlten Urlaub und auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall", erklärt Piehl. Verzichtet der Auftraggeber darauf, kann das versicherungs- und haftungsrechtliche Folgen haften. Sollte in der Wohnung etwas zu Bruch gehen oder die Putzhilfe sich verletzen, greift kein Versicherungsschutz. Und laut Elke Wieczorek vom DHB-Netzwerk Haushalt droht ein Bußgeld bis zu 5000 Euro.
Das Anmelden geht einfach: Auf der Homepage der Minijob-Zentrale (www.minijob-zentrale.de) gibt es ein Formular - den sogenannten Haushaltsscheck. Er muss von Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgefüllt und unterschrieben werden. Die Minijob-Zentrale übernimmt dann die Anmeldung bei der Sozialversicherung.
"Man sollte sich eine Erklärung unterschreiben lassen, dass das Einkommen der Putzhilfe monatlich 450 Euro nicht übersteigt", rät Wieczorek. Denn verdient die Haushaltshilfe regelmäßig mehr oder hat mehrere Minijobs, werden Sozialversicherungs- und Krankenkassenbeiträge fällig. Der Arbeitgeber benötigt dann eine Betriebsnummer und muss den Arbeitslohn versteuern.