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Weihnachtsdeko: Ab wann darf ich weihnachtlich schmücken?


Wichtige Anhaltspunkte und Regeln
Ab wann darf man weihnachtlich dekorieren?

Von t-online, ccn

Aktualisiert am 04.11.2024 - 12:24 UhrLesedauer: 3 Min.
imago images 0397651509Vergrößern des BildesGemütlichkeit zur Weihnachtszeit: Es gibt ein paar Anhaltspunkte, die den richtigen Zeitpunkt für das Aufstellen verraten. (Quelle: IMAGO/Zoonar.com/Olga Simonova/imago)

Die Vorweihnachtszeit regt viele zum Schmücken an – aber ab wann ist das überhaupt erlaubt? Was Sie zum Thema Dekoration wissen sollten.

Die Vorweihnachtszeit ist für viele Menschen eine der schönsten Zeiten des Jahres. Die Tage werden kürzer, die Nächte länger – und manch einer verfällt in einen regelrechten Deko-Wahn in den heimischen vier Wänden, um für Gemütlichkeit zu sorgen. Doch ab wann ist eigentlich der richtige Zeitpunkt, um das Haus oder die Wohnung mit Weihnachtsdeko zu schmücken?

Wann sollte man das Haus mit Weihnachtsdeko schmücken?

Einen festen, offiziellen Zeitpunkt gibt es nicht. Grundsätzlich gilt also: Sie können loslegen, wann es Ihnen gefällt – oder die Deko das ganze Jahr über angebracht lassen. Doch einige allgemeine Richtlinien und Traditionen können als Orientierung dienen und helfen Ihnen dabei, dass Sie – je nach Wohnort – nicht in ein Fettnäpfchen treten.

  • Erster Advent: Viele Menschen beginnen traditionell am ersten Adventssonntag mit dem Schmücken ihres Zuhauses. Der erste Advent fällt entweder auf das letzte Wochenende im November oder auf den ersten Sonntag im Dezember. 2024 ist es der 1. Dezember. Ab diesem Zeitpunkt sind es noch etwa drei bis vier Wochen bis Weihnachten – genug Zeit, um sich an Lichterketten und Co. zu erfreuen.
  • Nach dem Totensonntag: Wer sich am Kirchenjahr orientiert, wartet oft bis nach dem Totensonntag, dem letzten Sonntag vor dem ersten Advent, 2024 ist es der 24. November. Dieser Tag ist ein Gedenktag für die Verstorbenen und markiert gleichzeitig das Ende des Kirchenjahres. Nach diesem Tag beginnt die Vorweihnachtszeit offiziell. Häufig wird empfohlen, aus Respekt vor den Verstorbenen diesen Zeitpunkt abzuwarten, bevor es festlich wird.
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Gemeinsames Christbaumschmücken: in vielen Familien eine Tradition. (Quelle: Michael Korte/imago)

Sonderfall Weihnachtsbaum

In vielen Familien wird der Baum erst kurz vor Heiligabend aufgestellt. Das hat den Vorteil, dass er über die Feiertage noch frisch aussieht und nicht nadelt. Teils wird er aber schon in der ersten Dezemberhälfte aufgestellt. In diesem Fall sollten Sie den Baum im Haus oder in der Wohnung möglichst hell und nicht zu warm platzieren und regelmäßig mit Wasser versorgen.

Gibt es rechtliche Einschränkungen?

Grundsätzlich dürfen Sie innerhalb Ihrer eigenen vier Wände dekorieren, wie Sie möchten. Es gibt jedoch einige Aspekte zu beachten:

  • Innenräume: In den eigenen vier Wänden hat jeder freie Hand beim Dekorieren. Das gilt auch für Mietwohnungen. Vermieter können nicht vorschreiben, ob und wie Sie Ihre Wohnung weihnachtlich gestalten dürfen – das gilt auch für die Fenster.
  • Gemeinschaftsflächen: Anders sieht es bei Gemeinschaftsflächen wie Treppenhäusern aus. Hier haben auch andere Bewohner ein Mitspracherecht. Grundsätzlich heißt es zwar vom Deutschen Mieterbund in Bezug auf Treppenhäuser: "Der einzelne Mieter darf sie nutzen, zumindest so weit die Belange der Mitbewohner nicht beeinträchtigt werden." Das Amtsgericht Münster entschied allerdings, dass Mieter ungefragt nicht das ganze Treppenhaus schmücken dürfen (Az.: 38 C 1858/08). Das heißt: Achten Sie darauf, dass Ihre Deko nicht zur Stolperfalle wird, lesen Sie die Hausordnung und stimmen Sie sich im Zweifelsfall mit den anderen Hausbewohnern ab. Ein Kranz an der Tür ist in der Regel kein Problem.
  • Außenbereiche: Auf Balkonen angebrachte Deko sollte sicher befestigt sein, die Nachbarn nicht allzu sehr belästigen oder gar beleidigen und keine Schäden verursachen – weder an der Fassade noch durch Herunterfallen auf Passanten oder Fahrzeuge. Blinkende Lichterketten sollten aus Rücksicht auf die Nachbarn ab 22 Uhr abgeschaltet werden (Landgericht Berlin, Az.: 65 S 390/09). Bei Miethäusern sollen Sie im Zweifelsfall mit dem Vermieter sprechen – schließlich mieten Sie die Wohnung und nicht die Hausfassade.

Was Sie bei der Anbringung von Weihnachtsdeko bedenken sollten

Neben religiösen und traditionellen Leitlinien spielen auch praktische Überlegungen eine Rolle, wenn es um das Thema Weihnachtsdeko geht:

  • Lichtverhältnisse: Weihnachtsbeleuchtung kommt besonders gut bei Dunkelheit zur Geltung. Deshalb ist es sinnvoller, Lichterketten erst dann anzubringen und einzuschalten, wenn es früh dunkel wird. Hilfreich sind Zeitschaltuhren – so sparen Sie Energie. Viele LED-Lichterketten mit Batterien haben eine solche Timer-Funktion bereits integriert.
  • Wetterbedingungen: Insbesondere für Außenbeleuchtung sind niedrige Temperaturen besser geeignet als Regenperioden im Herbst.
  • Zeitmanagement: Wenn Ihr Zeitplan vollgepackt ist, kann es hilfreich sein, schrittweise zu dekorieren: Beginnen Sie zunächst mit einfachen Dekoelementen wie Kerzen oder Kissenhüllen und fügen Sie nach und nach weitere Elemente hinzu.

Wann wird die Deko wieder abgehängt?

Traditionell endet die Weihnachtszeit entweder am Dreikönigstag (6. Januar) oder nach katholischer Tradition am Mariä Lichtmess (2. Februar). Manche Haushalte räumen ihre Deko jedoch schon nach den Weihnachtstagen weg oder warten zumindest Silvester ab. Aber das alles ist kein Muss – Sie können die Deko auch länger hängen lassen.

Verwendete Quellen
  • rnd.de: "Ab wann darf ich Weihnachtsdeko anbringen?"
  • moderne-hausfrau.de: "Ab wann Weihnachtsdeko anbringen?"
  • schoener-wohnen.de: "Ab wann kann man Weihnachtsdeko aufstellen?"
  • stuttgarter-nachrichten.de: "Ab wann Weihnachtsdeko aufstellen?"
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