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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Mehr Privatsphäre Dürfen Mieter einen Sichtschutz am Balkon anbringen?
Viele Mieter legen auf dem Balkon Wert auf Privatsphäre. Neugierige Blicke der Nachbarn sollen vermieden werden. Für welche Umbauten benötigen Sie die Zustimmung Ihres Vermieters?
Mieter dürfen an ihren Balkonen einen Sichtschutz anbringen. Die Nutzung sogenannter Sichtschutzmatten ist ohne Erlaubnis des Vermieters möglich. Der Schutz darf aber nicht über die Balkonrüstung ragen und sollte mit dem Erscheinungsbild der Außenfassade vereinbar sein, erklärt der Mieterverein München. Hier müsse im Einzelfall abgewogen werden, was in Ordnung ist und was nicht.
Markise ist nur mit Einverständnis des Vermieters erlaubt
Wenn Mieter eine Markise installieren wollen, müssen sie hingegen vorher den Vermieter fragen. Denn damit greifen sie im Regelfall in die Bausubstanz des Hauses ein. Und für bauliche Veränderungen brauchen Mieter immer das Einverständnis ihres Vermieters. Der Mieter hat in der Regel auch keinen Anspruch auf Genehmigung eines solchen Umbaues.
Genauso verhält es sich beim Anbringen eines Vorhangs zur kompletten Verhüllung des Balkons. Dies gehe über die vertragliche Nutzung des Balkons hinaus, entschied das Amtsgericht Münster (Az.: 48 C 2357/01).
Und was ist mit einem Sonnenschirm?
Auf jeden Fall genehmigungsfrei ist ein klassischer Sonnenschirm, der in einem Ständer am Boden steht. Auch eine an der Balkonbrüstung befestigte Schirmhalterung ist in der Regel kein Problem, sofern sie bei einem Auszug problemlos abgebaut werden kann.
- Nachrichtenagentur dpa