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Urteil: Geldstrafe für Selbstschussanlage in Kleingarten


Urteil wegen fahrlässiger Körperverletzung
Geldstrafe für Selbstschussanlage in Kleingarten

Ein Rentner aus dem Saarland ist für das Aufstellen einer Selbstschussanlage in seinem Garten angeklagt worden. Das Amtsgericht Saarbrücken verurteilte den 65-Jährigen jetzt wegen fahrlässiger Körperverletzung und strafbaren Umgangs mit Explosivstoffen.

Aktualisiert am 02.05.2018|Lesedauer: 1 Min.
dpa, Katja Sponholz
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Insgesamt 1.800 Euro Geldstrafe – 90 Tagessätze à 20 Euro – muss der Rentner zahlen. Er hatte die selbst gebaute Sprengfalle in einem gepachteten Kleingarten in einem Waldgebiet installiert, um nach eigener Aussage Wildschweine zu vertreiben. Tatsächlich war dadurch im Mai 2017 ein 60-Jähriger am Knie leicht verletzt worden.

Urteil verkündet: Ein 65-jähriger Mann musste sich vor Gericht verantworten, weil er auf einem Gartengrundstück eine Selbstschussanlage errichtet hatte.Vergrößern des Bildes
Urteil verkündet: Ein 65-jähriger Mann musste sich vor Gericht verantworten, weil er auf einem Gartengrundstück eine Selbstschussanlage errichtet hatte. (Quelle: Oliver Dietze/dpa)

"Unglaublich gefährliches Konstrukt"

Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Ein Vorsatz sei nicht zu erkennen gewesen, so die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Ein Freispruch, wie vom Verteidiger gefordert, käme jedoch nicht in Frage. Die Richterin bezeichnete die Anlage als "unglaublich gefährliches Konstrukt, das vollkommen unbeherrschbar im Wald stand".

Um sich ein Bild von dem Gelände in Saarbrücken zu machen, hatten sich die Prozessbeteiligten vor einigen Tagen zu einem Ortstermin getroffen. Das Grundstück ist nur über eine vom Angeklagten gebaute Brücke erreichbar. Dort befinden sich vier Schilder mit den Hinweisen: "Achtung Knall", "Vorsicht Elektrozaun", "Privatgelände, betreten verboten" und "Betreten verboten". Den Besitz von alten Waffen, Granaten und Zündern hat der Angeklagte vor Gericht eingeräumt.

Verwendete Quellen
  • dpa
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