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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Fugenkratzer und Co. Lästiges Unkraut aus Fugen entfernen: So geht's ganz einfach
Den Blick auf die schöne Terrasse stören Moos und Löwenzahn. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um Fugen von Unkraut zu befreien. Doch Vorsicht: Bei einigen Methoden drohen hohe Geldstrafen.
Ein gepflegter und gehegter Garten ist ein Quell der Erholung. Doch Löwenzahn und Co. stören oft im Garten – vor allem, wenn hässliches Unkraut wild aus den Fugen der Terrasse oder der Gehwege wuchert. Welche Entfernungsmethode schont den Rücken und ist auch noch umweltfreundlich?
Unkraut entfernen mit dem Fugenkratzer
Sie können das Pflaster und die Umwelt schonen, indem Sie das Unkraut einfach aus den Pflasterfugen herauskratzen. Dafür sollten Sie sich gutes Werkzeug zurechtlegen: einen Fugenkratzer, eine Fugenbürste und ein Kehrblech eignen sich am besten, um die unliebsamen Pflanzen zu entfernen. Sind die Fugen oder die Abstände zwischen den einzelnen Platten größer, können Sie auch einen Unkrautstecher verwenden.
Tipp: Verlängern Sie den Fugenkratzer mit einem Teleskopstiel, damit Sie nicht im Knien arbeiten müssen und Ihren Rücken schonen.
Unkraut aus Fugen entfernen: Wann es besonders leicht geht
Nach Regen ist die Erde lockerer und Sie können das Unkraut leichter entfernen. Rupfen Sie das Unkraut mitsamt der Wurzel heraus, damit es nicht wieder nachwachsen kann und Sie langfristig Ruhe mit der Unkrautbekämpfung haben. Setzen Sie die Wurzelbürste ein, um das gelöste Unkraut aus den Fugen zu holen. Sie können alternativ auch einen speziellen Unkrautstecher für Fugen werden.
Aber auch, wenn es mehrere Tage hintereinander nicht geregnet hat und der Boden staubtrocken ist, kann Unkraut leichter aus den Fugen entfernt werden. Denn dann finden die Wurzeln der wilden Pflanze nicht mehr ausreichend Halt und können einfach herausgezogen werden.
Pflasterfugen reinigen mit Hochdruck
Der Hochdruckreiniger löst mit starkem Druck das Unkraut aus den Fugen. Der Einsatz von klarem Wasser ist umweltfreundlich und leicht durchzuführen. Verwenden Sie lauwarmes Wasser und halten Sie den Strahl nicht direkt auf die Fugen. Setzen Sie den Hochdruckreiniger in einem Winkel von etwa 45 Grad an, um das Fugenmaterial zu schonen. Mit einer Schutzbrille schützen Sie sich vor aufgewirbelten Steinen.
Feuer frei: Abflammen mit dem Gasbrenner
Das Abflammen ist eine einfache Methode, um das Unkraut zu entfernen. Das abgestorbene Unkraut lässt sich einige Tage später leicht aus den Fugen holen. Allerdings kann das Pflaster durch die Flammen Schaden nehmen. Außerdem ist dieses Vorgehen nicht ohne Risiko. Achten Sie auf Windstille und räumen Sie alle brennbaren Materialien aus dem Weg, wenn Sie einen Gasbrenner beziehungsweise ein Abflammgerät zur Unkrautbekämpfung einsetzen wollen.
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Sie sollten auch immer einen Eimer Wasser parat halten, um eventuell auftretende Brände sofort zu löschen. Tragen Sie auch im Sommer geschlossene Schuhe und feste Kleidung aus schwer entflammbarem Material.
Besser keine Chemiekeule gegen das Unkraut
Wenn das Unkraut aus den Pflasterfugen wuchert, ist der Griff zum Gift und anderen ätzenden Chemikalien verlockend. Nach dem Pflanzenschutzgesetz ist der Einsatz von chemischen Unkrautvernichtern auf Terrassen, Einfahrten und Bürgersteigen allerdings verboten. Denn von versiegelten Flächen fließt das Oberflächenwasser in die Kanalisation und kann ins Grundwasser gelangen. Es können Bußgelder bis zu 50.000 Euro fällig werden, wenn Sie die entsprechenden Mittel bei der Unkrautvernichtung einsetzen. Das gilt übrigens auch für Hausmittel wie Essig. Mehr dazu erfahren Sie in diesem Artikel.
Besser keine Unkrautvernichtung mit Salz
Von Salz als Unkrautvernichter sollten Sie ebenfalls die Finger lassen. In einigen Ratgebern wird empfohlen, Streusalz in heißem Wasser aufzulösen und über die Steinplatten zu kippen. Allerdings ist Salz sehr umweltschädlich: Es trocknet die Erde aus, schädigt angrenzende Bäume und Blumen und kann das Grundwasser verunreinigen. Zudem ändert es den pH-Wert des Bodens. Dadurch wird der Mikroorganismus im Boden zerstört, der dafür sorgt, dass Ihre geliebten Pflanzen wachsen und gedeihen.
Hohe Bußgelder drohen
Wer Hausmittel und andere aggressive Mittel bei der Unkrautbekämpfung einsetzt, verstößt unter Umständen gegen § 12 Absatz 2 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG). Hier heißt es: "Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen [...] angewendet werden. Sie dürfen jedoch nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewandt werden."
Auch in § 13 PflSchG wird noch einmal ausdrücklich auf das Verbot hingewiesen: "Pflanzenschutzmittel dürfen nicht angewandt werden, soweit der Anwender damit rechnen muss, dass ihre Anwendung im Einzelfall 1. schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch oder Tier oder auf das Grundwasser oder 2. sonstige erhebliche schädliche Auswirkungen, insbesondere auf den Naturhaushalt, hat."
- Eigene Recherche
- gesetze-im-internet.de
- bussgeldkatalog.org