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Unkraut mit Essig bekämpfen? 50.000 Euro Strafe drohen


Darum ist das Hausmittel verboten
Essig gegen Unkraut: Bis zu 50.000 Euro Bußgeld drohen

Unkraut, Beikraut, Wildkraut? Vielen Hobbygärtnern ist die Bezeichnung egal. Wichtig ist, dass sie den Wildwuchs loswerden. Geht das mit Essig?

Aktualisiert am 02.05.2024|Lesedauer: 2 Min.
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Viele Hobbygärtner greifen bei der Unkrautvernichtung gerne auf Produkte aus dem Baumarkt, dem Gartencenter oder dem Fachhandel zurück. Wer Geld sparen möchte, setzt allerdings lieber auf Hausmittel. Häufig fällt dabei die Wahl auf Essig. Doch das ist nicht erlaubt.

Unkraut kann man auch ohne lästiges Jäten loswerden.Vergrößern des Bildes
Löwenzahn: Unkraut kann mit Essig bekämpft werden. Eine gute Idee ist das jedoch nicht. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Unkraut mit Essig zu vernichten ist verboten

Alle Mittel, die als Unkrautvernichter eingesetzt werden, unterliegen dem Pflanzenschutzgesetz (PflSchG). Das bedeutet, dass ihre Verwendung verboten ist. Im § 12 Abs. 2 PflSchG heißt das konkret: "Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen [...] angewandt werden." Dieses Verbot schließt sowohl die Unkrautbekämpfung mit Essig als auch mit Salz ein.

Es gibt jedoch Ausnahmen. So erklärt das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) auf seiner Internetseite, dass Essig als Grundstoff gemäß EU-Verordnung 2015/1108 zwar grundsätzlich nur als Fungizid oder Bakterizid eingesetzt werden dürfe, aber auch für den Einsatz als Herbizid zur Unkrautbekämpfung in "medicinal aromatic and perfume crops" (Heilpflanzen) gemäß EU-Durchführungverordnung 2019/149 sei das Hausmittel erlaubt. Dabei handelt es sich jedoch um Essig in Lebensmittelqualität (maximaler Säuregehalt: 10 Prozent). Essigsäure hingegen ist nur als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln gestattet. Das bedeutet, dass sie stark verdünnt werden muss. Jedoch darf das Pflanzenschutzmittel dann nicht auf befestigten Freilandflächen wie Terrassen, Plätzen, Wegen, Bordsteinen oder Gehwegen angewendet werden (siehe §12 Absatz 2 PflSchG). "Werden Salz und Essig anderweitig eingesetzt, liegt ein Verstoß gegen die gute fachliche Praxis vor", so das StMELF. Wer sich dem Gesetz widersetzt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro rechnen.

Darum keinen Essig gegen Unkraut verwenden

Essig als Unkrautvernichter einzusetzen ist verboten, da die Säure den pH-Wert des Bodens verändert. Das wiederum wirkt sich negativ auf die umliegende Vegatation aus: Pflanzen wachsen nicht weiter oder gar nicht mehr. Teilweise können sie sogar eingehen. Und auch die Mikroorganismen im Boden werden durch den Essig stark negativ beeinträchtigt.

Gut zu wissen: Nach einiger Zeit erholt sich der Boden wieder und die Pflanzen wachsen weiter. Denn die Säure schadet den Wurzeln meist nicht.

Unkraut mit Essig vernichten: So geht's

Essig kann allerdings als Unkrautvernichter in Blumentöpfen oder Pflanzkästen eingesetzt werden. Wichtig ist, dass das System geschlossen ist und die Säure nicht im Boden versickern kann.

  1. Essigessenz im Verhältnis 1:15 mit Wasser verdünnen. Bei Haushaltsessig ist das Verhältnis 1:3.
  2. Das Gemisch auf der Erde verteilen, es jedoch nicht über Pflanzenteile gießen.
  3. Anwendung wöchentlich wiederholen. Dabei jedoch auf die erwünschten Pflanzen achten. Sie sollten nicht unter der Essig-Kur leiden.

Tipp: Wenn die Pflanzen eingehen, sollte der Boden gekalkt werden, damit sich der ph-Wert des Bodens wieder normalisiert.

Wie lange sollte Essig als Unkrautvernichter verwendet werden?

Im geschlossenen Blumentopf, -kübel oder Hochbeet sollte Essig so lange gegen Unkraut eingesetzt werden, bis die unerwünschte Pflanze vertrocknet ist. Wer mag, kann die Kur noch verlängern.

Übrigens

Essig wirkt nicht nachhaltig gegen Unkraut. Nach kurzer Zeit kommt der Wildwuchs wieder.

Verwendete Quellen
  • oekotest.de
  • lfl.bayerb.de
  • haus.de
  • bussgeldkatalog.org
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