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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Renovierung Treppe bauen: Diese Vorschriften sind zu beachten
Wenn Sie eine neue Treppe bauen, müssen Sie verschiedene Vorschriften der jeweiligen Landesbauordnung beachten. Wir fassen die wichtigsten Aspekte zusammen.
Regelkonforme Treppe bauen
Die Landesbauordnung (LBO) beziehungsweise die Bauordnung (BauO) ist ein wesentlicher Pfeiler des öffentlichen Baurechts. Das Reglement obliegt der Kompetenz des jeweiligen Bundeslands und kann daher von Ort zu Ort unterschiedlich ausfallen. Im Hinblick auf Treppen werden darin unter anderem die Mindest- und Höchstmaße festgelegt.
Im Bereich Wohnhäuser sind die Vorgaben unter den Bundesländern erfreulicherweise sehr ähnlich. Lediglich bei Details wie den Abständen zwischen den Geländersprossen und der Stufenabmessungen bestehen kleinere Abweichungen. Grundsätzlich gilt: In Einfamilienhäusern mit bis zu drei Vollgeschossen müssen die Stufen mindestens 80 Zentimeter breit sein. Weiterhin ist eine Kopffreiheit von mindestens zwei Metern vorgeschrieben. Die Stufenhöhe sollte bei 18, die Stufenbreite bei 27 Zentimetern liegen. Im Durchschnitt fasst eine so konzipierte Treppe 15 Stufen, wobei dies nicht vorgeschrieben ist.
Weitere Vorschriften beachten
Wenn Sie eine neue Treppe bauen, müssen Sie auch die Vorschriften für das Geländer beachten: So sehen die Landesbauordnungen eine Mindesthöhe von 90 Zentimetern über der Trittkante vor. Häuser mit über drei Vollgeschossen brauchen ein eigenständiges, räumlich getrenntes Treppenhaus. Lediglich in Ein- und Zweifamilienhäusern dürfen Sie eine offene Treppe bauen. Fernab davon müssen Bauherren auch andere bausicherheitstechnische Vorgaben beachten, so unter anderem hinsichtlich der Fixierung und der tragenden Wand.