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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Mieter haftet Warum Sie vor dem Urlaub alle Fenster schließen sollten
Wer verreist, sollte alle Fenster seiner Wohnung beziehungsweise seines Hauses schließen – nicht nur wegen möglicher Einbrüche. Sonst könnte es unter Umständen teuer werden.
Wenn ein Mieter in den Urlaub fährt und daheim Fenster offen stehen lässt, muss er für Regenschäden aufkommen, die während der Abwesenheit entstehen. Darüber informiert der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland.
Wenn Mieter Schaden verursachen, müssen sie die Kosten übernehmen
Im Normalfall muss der Vermieter einer Wohnung dafür sorgen, dass nasse Wände getrocknet oder durchfeuchtetes Parkett erneuert wird. Doch hat der Mieter den Schaden zu verschulden, muss er dem Vermieter die Kosten dafür ersetzen.
Ein Verschulden des Mieters liegt zum Beispiel dann vor, wenn er die Balkontür oder das Fenster bei längerer Abwesenheit offengelassen hat und die Schäden durch eindringendes Regenwasser entstanden sind. Das gilt besonders bei Unwettervorhersagen. Ab wann von einer längeren Abwesenheit ausgegangen wird, ist laut Eigentümerverband nicht gerichtlich geklärt.
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Vorsicht vor allem in den kalten Monaten
Besonders umsichtig müssen Mieter in den kalten Monaten sein: Wer im Winterhalbjahr die Fenster während des Urlaubs offenstehen lässt, riskiert sogar dann eine fristlose Kündigung, wenn es zu keinem erheblichen Frostschaden kommt, so ein Urteil des Landgerichts Berlin (Az.: 65 S 268/13).
- Nachrichtenagentur dpa-tmn