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Anbau ohne Genehmigung: Behörde kann Abriss von Schwarzbauten anordnen


Anbau ohne Genehmigung
Behörde kann Abriss von Schwarzbauten anordnen

Berlin (dpa/tmn) - Neben kompletten Häusern müssen auch Anbauten an Immobilien genehmigt werden. Wurden sie ohne Erlaubnis gebaut, kann die Bauaufsichtsbehörde ihren Abriss anordnen. Zumindest kann die Behörde ein Nutzungsverbot aussprechen. Daran erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB).

23.11.2018|Lesedauer: 1 Min.
Von dpa
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Wie lange die sogenannten Schwarzbauten schon bestehen, ist dabei unerheblich. Selbst wenn sie viele Jahre unentdeckt bleiben, bekommen sie nicht automatisch einen Bestandsschutz. Diesen genießen nur Bauten, die zur Bauzeit im Einklang mit dem geltenden Recht standen.

Wenn ein privater Bau oder Anbau nicht genehmigt wurde, kann die Bauaufsichtsbehörde den Abriss anordnen.Vergrößern des Bildes
Wenn ein privater Bau oder Anbau nicht genehmigt wurde, kann die Bauaufsichtsbehörde den Abriss anordnen. (Quelle: Patrick Pleul./dpa)

Schon beim Kauf einer Immobilie sollten Interessenten deshalb nach der Baugenehmigung fragen. Bei Neubauten sollten sich Bauherren auch eventuelle Änderungswünsche immer gleich genehmigen lassen.

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