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Schimmel im Neubau: Jeder zweite Bau betroffen


Bauen
Viele Neubauten mit Schimmel verseucht

Dass in alten Gemäuern und feuchten Kellern Schimmel droht, ist hinlänglich bekannt. Inzwischen gibt es aber auch in vielen Neubauten ein Schimmel-Problem. Schätzungen zufolge ist jeder zweite Bau betroffen. Das kommt nicht von ungefähr. Wegen des Bau-Booms stehen die Bauunternehmer häufig unter Zeitdruck. Es wird sogar im Winter gebaut und der Bau oft nicht sorgfältig genug betreut. So können Sie Schimmel vorbeugen und beseitigen.

Aktualisiert am 06.09.2012|Lesedauer: 3 Min.
Von dpa-tmn
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Schimmel ist überall in der Luft, aber erst wenn er bei bestimmter Feuchte und Temperatur Idealbedingungen findet, nistet er sich ein, gedeiht und wächst zum Problem heran. Auslöser, so der Verband Privater Bauherren (VPB), sind nasse Wände, etwa nach einem Rohrbruch oder durch aufsteigende Nässe, Wärmebrücken in Zimmerecken oder an Fenstern, Leckagen am Dach. Immer öfter finden Experten Schimmel auch im Neubau, etwa jeder zweite Bau könnte befallen sein.

Ein feuchter Bau muss gut getrocknet werden, sonst droht Schimmel.Vergrößern des Bildes
Ein feuchter Bau muss gut getrocknet werden, sonst droht Schimmel. (Quelle: imago-images-bilder)

Bis zu 20.000 Liter Wasser in jedem Bau

Das Problem ist auch hier das Wasser. Alleine durch Beton, Mörtel, Putz und Estrich werden in einem Einfamilienhaus zwischen 10.000 bis 20.000 Liter Wasser eingebracht. Die müssen raus, sonst werden sie zum Problem. Die Lösung im Neubau heißt deshalb vor allem systematisch lüften und trocknen – und zwar am besten in den ersten vier Jahren nach dem Bau.

Dazu rät der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in Berlin. Wichtig sei auch, dass an die Wände Materialien kommen, die Nässe aufnehmen und abgeben können. Atmungsaktive Farben ohne Harze und Latex sowie Holz und Lehm können eine hohe Luftfeuchtigkeit gut ausgleichen, empfehlen die Umweltschützer weiter. Mit einem Hygrometer lasse sich die Luftfeuchtigkeit kontrollieren – empfohlen werden 50 bis 65 Prozent Luftfeuchtigkeit im Raum.

"Ein Problem beobachten wir fast überall im Winter", schildert VPB-Präsident Thomas Penningh, "im Erdgeschoss und im ersten Stock wird verputzt und geheizt, während die Dampfbremse im Bereich der Bodeneinschubtreppe und an Öffnungen für Installationen zum unausgebauten und ungedämmten Dachgeschoss sperrangelweit offen steht.

Das ist bauphysikalisch fatal, denn die Feuchtigkeit aus dem unteren Bereich zieht wie in einem Kamin nach oben und schlägt sich dort an kühlen Bauteilen wie Dachsparren nieder." Diese Feuchtigkeit führt fast immer zu Schimmelbefall, der später teuer saniert werden muss. Im schlimmsten Fall müssen Balken sogar ausgetauscht werden.

Feuchteschäden im Bau vermeiden

Weil die meisten Bauherren heute schlüsselfertig kaufen, fallen Baukontrollen nach VPB-Erfahrung oft dürftig aus. Viele Feuchteschäden bleiben zunächst unentdeckt und machen sich erst durch gesundheitliche Beschwerden bei den Bewohnern bemerkbar. Zwar entscheiden die Gerichte immer häufiger zugunsten der Bauherren, aber die Probleme hat letzten Endes immer der Hausbesitzer.

Er leidet gesundheitlich, kann unter Umständen erst verspätet oder gar nicht einziehen und muss aufwändige Sanierungen am Haus dulden. Vermeiden lässt sich das nur durch laufende Baukontrollen vom unabhängigen Sachverständigen. Er entdeckt die Schwachstellen, bevor daraus Probleme werden. Spätestens bei der Bauabnahme aber sollten Bauherren sich fachkundige Unterstützung suchen, um bestehende Mängel noch rechtzeitig aufzudecken.

Trocknen der Baustelle ist Sache des Unternehmers

Viele Bauunternehmer wollen die Trocknung des Baus auf den Bauherren abwälzen. "Bauunternehmer versuchen immer wieder, sich aus der Verantwortung zu stehlen", kritisiert Bausachverständiger Penningh. "Sie behaupten, der Bauherr sei für die Trocknung der Baustelle zuständig. Tatsächlich ist es aber so, dass der Bauunternehmer ein mängelfreies Haus erstellen muss. Und wenn bei der Bauabnahme bereits zu viel Feuchte im Bau ist und sich daraus Schimmel bilden kann, dann ist das ein Mangel, den der Käufer nicht akzeptieren muss."

Der VPB geht deshalb davon aus, dass Verträge von Schlüsselfertiganbietern, die den privaten Bauherrn im "Kleingedruckten" verpflichten, selbst für die Trocknung des Baus zu sorgen, als allgemeine Geschäftsbedingung unwirksam seien. "Solche Klauseln laufen auf einen Haftungsausschluss für Mängel hinaus. Das geht vielleicht, wenn ein Unternehmer nur einzelne Gewerke übernimmt, nicht aber, wenn er sich vertraglich verpflichtet hat, ein komplettes Haus schlüsselfertig zu bauen. Dann muss er sich auch um die Trocknung der Baustelle kümmern, damit es nicht zu Schimmelschäden kommt."

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