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Baumängel: Insolvenz schließt Schadensbehebung nicht aus


Bauen
Insolvenz schließt Schadensbehebung nicht aus

Beim Hausbau kann es hin und wieder zu kleineren und größeren Bauschäden kommen. In der Regel ist ein solcher Schaden aber auch dann schnell behoben, wenn das Gebäude bereits durch den Bauherrn abgenommen ist. Doch was tun, wenn es die Baufirma plötzlich nicht mehr gibt?

16.03.2012|Lesedauer: 1 Min.
Von dpa-tmn
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Die Liste möglicher Mängel auf einer Baustelle ist unendlich lang. Wird ein Schaden oder Baufehler erst nach der Abnahme entdeckt, ist das aber noch kein Grund zur Besorgnis. Per Gesetzgeber sind Baufirmen dazu verpflichtet, eine fünfjährige Gewährleistungsfrist auf ihre Arbeit zu geben.

Insolvenz und Liquidation

Was aber passiert, wenn die Firma in der Zwischenzeit insolvent geworden ist? Laut dem Verband Privater Bauherren besteht dann die Möglichkeit zu prüfen, ob laufende Geschäfte des Unternehmens noch abgewickelt werden. Ist das der Fall, findet sich im frei zugänglichen Handelsregister hinter der entsprechenden GmbH der Vermerk "in Liquidation".

Aufgabe des Liquidators

Für die Organisation und Ausführung der offenen Geschäfte des insolventen Unternehmens wird ein sogenannter Liquidator eingesetzt, der in diesem Zuge auch für Belange von geschädigten Hausbesitzern zuständig ist. Seine Aufgabe besteht darin, das Geschäftsvermögen zu veräußern und durch den größtmöglichen Erlös die Schulden bei den Gläubigern zu begleichen.

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