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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Nachbarschaftsstreit Urteil: Wenn Dachziegel zur Klage führen
Auf Lichtreflexionen von glasierten Dachziegeln kann die Klage drohen. Ein neues Urteil des Oberverwaltungsgericht Berlin kommt zu einem anderen Schluss.
Gegen Lichtreflexionen durch Dachziegel können Nachbarn grundsätzlich vorgehen. Geht aber von glasierten Dachziegeln keine unzumutbare Beeinträchtigung aus, muss man das hinnehmen. Insoweit hat dann die Baugenehmigung Bestand, zeigt eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (Az. OVG 10 N 66.18).
Entzug der Baugenehmigung möglich
In dem vorliegenden Fall hatte der Beklagte eine Baugenehmigung. Auf seinem Einfamilienhaus wollte er Sonnenlicht-reflektierende, glasierte Dachziegel montieren. Ein Nachbar fühlte sich durch die daraus resultierende Lichtemissionen gestört und verlangte die Aufhebung der Baugenehmigung hinsichtlich der Ziegel. Die Klage scheiterte.
Zwar ist ein Einschreiten gegen die Lichteinwirkung auf das Nachbargrundstück laut Gericht grundsätzlich möglich. Im Zuge des Verfahrens kam eine fachliche Stellungnahme des Landesamts für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zu dem Ergebnis, dass die Reflexionen zu keiner unzumutbaren Beeinträchtigung führen. Auf dieses Fachwissen durfte die Bauaufsichtsbehörde vertrauen.
- Nachrichtenagentur dpa/tmn