Einbruch im Urlaub Warum es bei der Versicherung auf Details ankommt
Räumen Sie wertvolle Gegenstände vor einer Reise aus dem Garten ins Haus: Denn bei der Hausratpolice kommt es auf Details an.
Sind die Bewohner verreist und nicht zuhause, haben Einbrecher es leichter, unbemerkt Gegenstände zu entwenden. Einbruchsdiebstahl ist dabei grundsätzlich von der Hausratversicherung abgedeckt – die Police übernimmt den Wiederbeschaffungswert versicherter Sachen, erklärt der Bund der Versicherten e.V. (BdV). Andere verschwundene Gegenstände werden möglicherweise nicht bezahlt.
Der Versicherungsschutz sollte kontrolliert werden
Vor dem Urlaub lohnt es sich, den Versicherungsschutz genauer zu kontrollieren. Denn viele Versicherer unterscheiden zwischen Einbruchsdiebstahl und einfachem Diebstahl:
- Zwar bieten viele Versicherer Tarife an, die auch den einfachen Diebstahl bestimmter Gegenstände mitversichern, so der BdV.
- Ist dies aber nicht der Fall, besteht zum Beispiel kein Versicherungsschutz, wenn Diebe Gegenstände von der Terrasse entwenden – denn das wäre dann ja kein Einbruchdiebstahl.
Die Hausratversicherung sollte beide Szenarien einschließen. Wer eine Police hat oder eine neue abschließen will, sollte also auf solche Details achten.
- Nachrichtenagentur dpa