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Noch bis zum 30.06.2022: Darum sollten Sie jetzt Ihren Stromzähler ablesen


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Noch bis zum 30.06.2022
Darum sollten Sie jetzt Ihren Stromzähler ablesen


30.06.2022Lesedauer: 2 Min.
Stromzähler: Es kann sich lohnen, noch in diesem Monat ein Foto von Ihrem Stromzählerstand zu machen.Vergrößern des Bildes
Stromzähler: Es kann sich lohnen, noch in diesem Monat ein Foto von Ihrem Stromzählerstand zu machen. (Quelle: Evgen_Prozhyrko/getty-images-bilder)
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Viele überprüfen nur einmal im Jahr ihren Stromverbrauch. Und zwar dann, wenn Ihr Energielieferant es verlangt. Doch warum das Ablesen genau jetzt wichtig ist, sagt Ihnen t-online.

Er befindet sich oft in einer dunklen Ecke des Kellers und wird daher so gut wie nie überprüft: der Stromzähler. Lediglich, wenn es der Stromanbieter fordert, gehen viele hinunter und notieren die angezeigten Werte. Um zu vermeiden, künftig zu viel für den Strom zu zahlen, rät die Verbraucherzentrale NRW e.V., sich am 30. Juni 2022 die auf dem Zähler angegeben Werte zu notieren.

Der Grund? Die EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz) entfällt zum 1. Juli 2022. Das bedeutet, dass die Energieversorger "4,43 Cent pro Kilowattstunde brutto bei den Strompreisen berücksichtigen und mit der Jahresrechnung an die Haushalte weitergeben“ müssen, sagt Christina Wallraf, Energiemarktexpertin der Verbraucherzentrale NRW. Daher empfiehlt sie eine Zwischenablesung beim Stromzähler.

Werden die monatlichen Abschläge angepasst?

Laut der Verbraucherschützer bekommen die privaten Haushalte den reduzierten Strompreis aber nicht sofort zu spüren. Die Energieversorger werden die monatlichen Abschläge im laufenden Abrechnungsjahr erst einmal nicht anpassen. Bei der nächsten Jahresabrechnung müssen sie dann aber die Preissenkung in vollem Umfang verrechnen. Das bedeutet für den Endverbraucher: Die nächste Jahresrechnung wird voraussichtlich niedriger ausfallen.

Ist die Zwischenablesung Pflicht?

Nicht jeder Verbraucher ist dazu verpflichtet, seinem Energieversorger den aktuellen Zählerstand mitzuteilen. Es gibt jedoch Ausnahmen:

  • Verbraucher, die eine Wärmepumpe oder eine Nachtstromspeicherheizung besitzen. In diesem Fall ist der Stromverbrauch aufgrund der Heizperiode ungleichmäßig über das Jahr verteilt – im Winter höher, im Sommer entsprechend niedriger. In diesem Fall müssen Kunden am 30. Juni 2022 den Wert ihres Stromzählers notieren und diesen ihrem Energielieferanten mitteilen.
  • Verbraucher, die überprüfen möchten, ob ihr Energielieferant die EEG-Umlage vollständig an sie weitergibt, sollten sich am 30. Juni 2022 den Wert notieren – idealerweise mit Foto. Bei einer fehlerhaften Abrechnung könnten diese Dokumente dann hilfreich sein.

Müssen Energielieferanten ihren Kunden die neuen Strompreise mitteilen?

Laut Verbraucherzentrale NRW sind die Stromanbieter nicht dazu verpflichtet, ihre Kunden über die reduzierten Stromkosten zu informieren. Dies muss lediglich bei einer Preiserhöhung, nicht bei einer -reduzierung erfolgen. Somit greift das Sonderkündigungsrecht nicht. Wer wissen möchte, wie teuer sein Strom ab dem 1. Juli 2022 ist, muss sich also selbst bei seinem Anbieter erkundigen.

Wichtig für Verbraucher zu wissen ist jedoch, dass ihr Stromanbieter die EEG-Umlage transparent auf der Jahresabrechnung ausweisen muss. Bei Unklarheiten können sie sich direkt an die Verbraucherzentrale wenden. Diese wird dann die Jahresabrechnung auf mögliche Unklarheiten hin überprüfen.

Verwendete Quellen
  • Verbraucherzentrale NRW e. V.
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