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Austauschpflicht für Kaminöfen – eine erste Bilanz


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Heizung
Was bringt die Austauschpflicht für alte Kaminöfen?

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26.03.2015Lesedauer: 5 Min.
Rund fünf Millionen Kaminöfen müssen bis 2025 ausgetauscht werden.Vergrößern des Bildes
Rund fünf Millionen Kaminöfen müssen bis 2025 ausgetauscht werden. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Seit 1. Januar 2015 dürften zahlreiche Kamin- und Kachelöfen eigentlich nicht mehr betrieben werden. Feuerstätten, die älter als 40 Jahre sind, hätten laut einer Verordnung bis dahin ausgetauscht werden müssen, sofern sie bestimmte Emissions-Grenzwerte nicht einhalten. Erste Zahlen jedoch legen den Schluss nahe, dass die Austauschpflicht nicht in gewünschtem Umfang funktioniert. Bislang wurden offenbar nur etwa halb so viele Öfen durch modernere ersetzt, wie zuvor angenommen.

"Gemäß einer ersten brancheninternen Erhebung wurden in diesem Winter rund 100.000 Geräte ausgetauscht", sagte Frank Kienle, Geschäftsführer des Industrieverbands Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI), auf der Branchenmesse ISH 2015 in Frankfurt.

Nur wenig Öfen sind schon ausgetauscht

Experten rechneten zuvor mit etwa doppelt so hohen Zahlen. "Bundesweit sind zwischen 150.000 und 250.000 Öfen betroffen", schätzte beispielsweise Stephan Langer vom Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks, als zuhause.de mit ihm im Oktober letzten Jahres über die Austauschpflicht für Kamin- und Kachelöfen sprach. "Obwohl im Zuge der Novellierung (der 1.BImSchV, die Red.) von einem Austausch technisch überholter Anlagen ausgegangen wurde, ist dieser bisher weitestgehend ausgeblieben", musste auf der ISH deshalb auch Andreas Müller, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Sanitär, Heizung, Klima (ZVSHK), eingestehen.

Vor allem alte Öfen sind Luftverpester

Das Heizen mit Holz hat in den letzten Jahren eine Renaissance erlebt. Der nachwachsende Heizstoff ist günstig und verbrennt praktisch klimaneutral. Bei der Verbrennung wird nur so viel CO2 freigesetzt, wie zuvor im Holz gebunden wurde. Ganz unproblematisch ist sie trotzdem nicht.

"Die wachsende Zahl der Holzfeuerungen wirkt sich negativ auf die Feinstaubbelastung aus", musste Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamts, feststellen, als die Behörde im Februar die vorläufige Auswertung der Luftqualität 2014 präsentierte. Örtlich überstieg der Feinstaub-Ausstoß von Kaminöfen und Holzheizungen demnach sogar schon den des Straßenverkehrs. "Die Achillesferse der Holzfeuerung sind die Feinstaub-Emissionen", muss auch HKI-Mann Kienle eingestehen. Insgesamt sind die bundesweiten Emissionen des Straßenverkehrs allerdings immer noch deutlich höher, als die der Holzfeuerungen.

Ursache des Problems sind aber weniger die Öfen, die neu in Betrieb genommen werden. Für sie gelten bereits seit 2010 strenge Emissions-Grenzwerte, die Anfang 2015 noch einmal verschärft wurden. " produzieren nur noch einen Bruchteil der Emissionen alter Feuerstätten", bestätigt Schornsteinfeger Langer. Sie sind mit speziellen Filtern ausgerüstet oder leiten die Abgase ein weiteres Mal durch den Brennraum, so dass der Großteil des ungesunden Feinstaubs nachverbrannt wird, bevor die Abgase nach draußen geleitet werden. "Fabrikneue Öfen erzeugen heute bis zu 85 Prozent weniger Emissionen als Geräte, die vor 1975 gebaut worden sind", betont auch Kienle.

Ist die Austauschpflicht schon jetzt gescheitert?

Problematisch sind also vor allem alte Feuerstätten mit niedrigem Wirkungsgrad und hohen Emissionswerten. Umso wichtiger ist es, dass die Austauschpflicht auch greift. Schornsteinfeger Langer gibt sich betont gelassen. Er glaubt, dass die anvisierten Austausch-Zahlen noch erreicht werden. Für ihn ist es kein Wunder, dass noch nicht alle Besitzer umgerüstet haben. "Zu glauben, dass tatsächlich pünktlich zum 1. Januar alle Öfen ausgetauscht sind, wäre etwas lebensfremd", findet Langer. Bis zum 31. Dezember durften die Feuerstätten schließlich noch betrieben werden.

Manche Betroffenen hätten bereits einen neuen Ofen bestellt und warteten nur noch auf dessen Lieferung oder einen Handwerkertermin für die Montage. "Denen jetzt mit einem Bußgeld zu kommen, ist sicher nicht im Sinne des Gesetzgebers", sagt der Verbandssprecher und Bezirksschornsteinfeger gegenüber zuhause.de. Er gehe davon aus, dass spätestens im April oder Mai etwa doppelt so viele Öfen ausgetauscht sein werden, wie es die bisherigen Zahlen ausweisen.

Rund fünf Millionen Öfen müssen ausgetauscht werden

Bei 12,7 Millionen Einzelraumfeuerstätten ist das zwar immer noch ein Tropfen auf den heißen Stein, doch in den nächsten Jahren werden viele weitere folgen. Schrittweise müssen bis 2025 alle alten Öfen ausgetauscht werden, welche die Grenzwerte aus der 1. BImSchV nicht einhalten. Unzulässig sind demnach ein Feinstaubausstoß von über 0,15 Gramm pro Kubikmeter (g/m³) und Kohlenmonoxid-Emissionen von mehr als 4 g/m³. Experten gehen davon aus, dass insgesamt rund fünf Millionen Feuerstätten ausgetauscht werden müssen. Die Übergangsregeln der Verordnung sehen die Stilllegung alter Öfen mit zu hohen Emissionswerten in insgesamt vier Schritten vor:

– bei Inbetriebnahme vor 1975: seit Ende 2014

– bei Inbetriebnahme zwischen 1975 und 1984: bis Ende 2017

– bei Inbetriebnahme zwischen 1985 und 1994: bis Ende 2020

– bei Inbetriebnahme zwischen 1995 und 2010: bis Ende 2024

Langer hält die Stufenregelung für ausreichend: "Die Schritte sind ganz ok." Auch Andreas Müller vom ZVSHK hält sie für "eine absolut ausreichende und praxisorientierte Regelung". Deutschland habe damit im internationalen Vergleich die höchsten Anforderungen an die Einzelraumfeuerungen.

Verbrennungsverbote kein geeignetes Mittel gegen die Feinstaubbelastung

Doch wie sollen Kommunen damit umgehen, wenn wegen der Holzfeuerungen die Feinstaub-Werte über die zulässigen EU-Grenzwerte steigen? Verbrennungsverbote, wie sie immer mal wieder gefordert werden, gibt es laut Langer in etwa 1000 Neubaugebieten. "Ich weiß auch von Gedankenspielen, vorübergehende Verbrennungsverbote in Gebieten auszusprechen, wenn die Feinstaubbelastung steigt, aber in der Praxis ist mir ein solcher Fall noch nicht untergekommen. Generelle Verbrennungsverbote in bestehenden Wohngebieten hält der Verbandssprecher für ausgeschlossen. "Stellen Sie sich mal vor, was da in den Gemeinden los wäre, wenn Bewohner plötzlich ihren Ofen nicht mehr nutzen dürften."

Verbrennungsverbote in neu ausgewiesenen Baugebieten zielten aber am eigentlichen Problem vorbei. Damit verhindere man nur, dass weitere neue und moderne Holzfeuerungen in Betrieb gehen. Für alle seit Jahresanfang 2015 in Verkehr gebrachten neuen Öfen gilt schon die nochmals verschärfte zweite Stufe der 1. BImSchV. Sie begrenzt die Staubemissionen auf 0,04 g/m³ und den Kohlenmonoxidausstoß auf 1,25 g/m³ und schreibt einen Mindestwirkungsgrad von 75 Prozent vor. Die Inbetriebnahme solcher Öfen zu begrenzen, dürfte das Feinstaubproblem nicht lösen.

Der frühere Austausch alter Öfen kann sich lohnen

Hilfreicher wäre es da schon, wenn sich Besitzer alter und ineffizienter Öfen schon früher von ihrem alten Schätzchen trennen würden. Das kann sich lohnen. HKI-Geschäftsführer Kienle empfiehlt, alle Geräte, die älter als 15 bis 20 Jahre sind, durch moderne Feuerstätten zu ersetzen. Durch den höheren Wirkungsgrad und den daraus resultierenden niedrigeren Brennstoffverbauch habe man die Anschaffungskosten für den neuen Ofen schnell wieder raus. "Einsparungen bei den Heizkosten von 30 Prozent und mehr", seien durch eine moderne Feuerstätte leicht zu erreichen.

Wie groß das Sparpotenzial tatsächlich ist, hängt aber nicht nur von der Feuerstätte ab. Ebenso entscheidend sind die Brennholzpreise. Und diese sind je nach Wohngegend und Aufbereitungsstufe des Holzes höchst unterschiedlich. "In sehr ländlichen Gegenden zahlt man für nicht aufbereitetes Holz oft wenig bis gar nichts", weiß Langer. Dann lohnt sich sich die Investition in einen moderneren Ofen finanziell nicht. Im städtischen oder vorstädtischen Raum hingegen, und wenn man sein Holz ofenfertig kauft, kann sich die Investition in einen modernen Ofen durchaus schnell rentieren.

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