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EU uneinig bei Zulassung von Glyphosat – Sorgen um Artenvielfalt & Gesundheit


Urteil zu Pestizid
Streit um Zulassung von Glyphosat geht weiter

Von dpa
Aktualisiert am 13.10.2023Lesedauer: 3 Min.
GlyphosatVergrößern des Bildes
Glyphosat: Das Unkrautvernichtungsmittel ist hoch umstritten. (Quelle: Patrick Pleul/zb/dpa/dpa)

Eigentlich sollte jetzt eine Entscheidung fallen. Doch es gibt noch immer keine Einigung darüber, ob Glyphosat noch weiter verwendet werden darf.

Darf Glyphosat in der EU noch bis Ende 2033 eingesetzt werden? Die Europäische Kommission hat zunächst keine ausreichende Zustimmung der EU-Länder für eine erneute Zulassung des Unkrautvernichters für weitere zehn Jahre bekommen. Bei einer Abstimmung von Vertretern der Staaten gab es am Freitag keine qualifizierte Mehrheit dafür, dass das umstrittene Mittel noch so lange eingesetzt werden darf. Die Kommission hatte im September einen entsprechenden Vorschlag veröffentlicht.

Für eine qualifizierte Mehrheit wird die Zustimmung von mindestens 55 Prozent der EU-Staaten gebraucht, die gleichzeitig mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren.

Ist Glyphosat krebserregend?

Obwohl eine solche Mehrheit für die weitere Jahre Glyphosat nicht gefunden wurde, sieht Glyphosat-Hersteller Bayer viel Gutes. Das Leverkusener Unternehmen betonte am Freitag, dass sich eine – wenn auch zunächst nicht ausreichende – Mehrheit der EU-Staaten für eine erneute Zulassung ausgesprochen habe. Man bleibe zuversichtlich, dass sich im nächsten Schritt genügend Mitgliedsstaaten für weitere zehn Jahre Glyphosat aussprechen würden.

Kritiker und Befürworter streiten unter anderem darüber, ob Glyphosat krebserregend sein könnte. Zudem stehen Gefahren für die Umwelt im Raum. Eine aufwendige Untersuchung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) hatte jüngst keine inakzeptablen Gefahren gesehen, aber auf Datenlücken in mehreren Bereichen hingewiesen.

Zu den Aspekten, die nicht abschließend geklärt wurden, gehören laut Efsa etwa ernährungsbedingte Risiken für Verbraucher und die Bewertung der Risiken für Wasserpflanzen. Auch mit Blick auf den Artenschutz ließen die verfügbaren Informationen keine eindeutigen Schlussfolgerungen zu.

Sorgen um die Artenvielfalt

"Angesichts des rapiden Artenverlusts ist es dringend notwendig, dass die Kommission den Vorschlag für eine Wiederzulassung von Glyphosat gänzlich zurückzieht", forderte die Grünen-Europaabgeordnete Jutta Paulus. Die Chemikalienexpertin betonte, Deutschland müsse eine Wiederzulassung in der entscheidenden Abstimmung klar ablehnen. Auch das Umweltinstitut München vertritt diese Ansicht.

Bundesagrarminister Cem Özdemir (Grüne) sagte in Berlin mit Blick auf die Abstimmung diesen Freitag, Deutschland enthalte sich, da in der Koalition die FDP für ein Ja und er für ein Nein eintrete. Zudem betonte er, bisher stehe auf EU-Ebene keine anerkannte wissenschaftliche Methode zur Verfügung, um die direkten und indirekten Auswirkungen auf die Artenvielfalt und das davon ausgehende Risiko zu bewerten.

Wo Glyphosat versprüht wird wächst nichts mehr

FDP-Fraktionsvize Carina Konrad teilte mit, die Entscheidung über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln müsse, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, wissenschaftlich fundiert und frei von politischen Stimmungen bleiben. Eine zukunftsfähige Landwirtschaft brauche angesichts globaler Krisen Handlungsspielräume statt Verbote ohne Alternativen. Im Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien steht aber auch: "Wir nehmen Glyphosat bis Ende 2023 vom Markt."

Glyphosat wird auch als Totalherbizid bezeichnet, es lässt Pflanzen absterben. Wo Glyphosat versprüht wird, wächst kein Gras, Strauch oder Moos mehr. Das Mittel wird vor allem in der Landwirtschaft eingesetzt, um ein Feld frei von Unkraut zu halten, bevor Nutzpflanzen ausgesät werden. Das Landwirtschaftsministerium teilte mit: Insekten, Vögeln und anderen Tieren werde durch das Mittel die Nahrungsgrundlage entzogen. "Die wissenschaftlichen Erkenntnisse belegen, dass Glyphosat der Artenvielfalt schadet."

Jetzt wird im November über die erneute Zulassung in einem Berufungsausschuss weiter diskutiert. Änderungen an dem Vorschlag der Kommission sind möglich. Wenn sich im Berufungsausschuss weder eine qualifizierte Mehrheit für noch gegen den Vorschlag findet, kann die EU-Kommission eigenständig entscheiden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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