Aus für bestimmte Halogenlampen Diese Leuchten sind ab heute verboten
Bestimmte Leuchtmittel werden nach und nach in der EU verboten. Morgen tritt ein weiterer Verkaufsstopp in Kraft. Was sollten Verbraucher wissen?
Ab 1. September sind Halogen-Stiftlampen (mit 12 Watt und 230 Volt) verboten. Händler dürfen allerdings noch ihre Restbestände zum Verkauf anbieten. Und auch Verbraucher dürfen die gehorteten Leuchtmittel des Typs G4, GY6.35 und G9 weiterhin verwenden.
Vor wenigen Tagen trat bereits das Verbot für Leuchtstofflampen und Kompaktleuchtstoffröhren in Kraft. Durch das Verbot kann Energie und somit auch Geld gespart werden. Der geringere Stromverbrauch wiederum entlastet die Umwelt.
Wofür wurden die verbotenen Leuchtmittel genutzt?
Für die Beleuchtung von Vitrinen und Schränken sowie für die sogenannte Akzentbeleuchtung werden oft Halogenleuchten (Stiftsockel) des Typs G4 genutzt. Die Stiftsockelleuchten GY6.35 werden zudem oft für Schreibtischlampen, Wandleuchten oder Kronleuchter genutzt. Die Halogen-Leuchtmittel der Art G9 werden häufig für Designerlampen, Tischlampen oder Schrankbeleuchtung verwendet.
Kann ich eine Halogenlampe durch LED ersetzen?
Ja. Halogenleuchtmittel mit den verbotenen Pins G4, G6.35 und G9 können leicht durch LED-Leuchtmittel ersetzt werden. Wichtig ist, dass der Stiftsockel passt. Unsichere Verbraucher können sich von Experten im Baumarkt oder Fachhandel beraten lassen, zu welchen LED-Alternativen sie am besten greifen sollten.
Es ist also nicht nötig, jetzt noch die Restbestände in den Geschäften aufzukaufen.
Halogenlampe entsorgen
Ausgediente Halogenlampen können Sie in speziellen Boxen im Einzelhandel entsorgen – ähnlich wie beim Elektroschrott. Alternativ können Sie die Leuchtmittel auch zum Reststoff- oder Wertstoffhof bringen.
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa