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Schwangerschaftskalender: 5. SSW


Schwangerschaftskalender
5. SSW: Der Körper sendet Signale der Schwangerschaft

Von t-online
28.07.2016Lesedauer: 3 Min.
5. SSW: Der Embryo ist noch klein wie ein Saatkorn, aber im Ultraschall schon zu entdecken.Vergrößern des Bildes
Der Embryo ist noch klein wie ein Saatkorn, aber im Ultraschall schon zu entdecken. (Quelle: Science Photo Library)

In der fünften Schwangerschaftswoche, also zu Beginn des zweiten Monats, entwickelt sich das neue Leben in Ihrem Körper rasant weiter. Jetzt ist es sinnvoll, beim Frauenarzt einen Termin für die Erstuntersuchung mit Ultraschall zu vereinbaren.

Die Entwicklung des Embryos in der 5. SSW

Der Embryo misst inzwischen ein bis zwei Millimeter und ist damit etwa so groß wie ein Saatkorn. Er ist nun drei Wochen alt – bei der Berechnung der Schwangerschaftswoche werden die ersten zwei Wochen des Zyklus mit eingerechnet, also die Zeitspanne von der letzten Periode bis zur Empfängnis.

Obwohl er noch so winzig ist, beginnt das Herz des Embryos zum Ende der fünften Schwangerschaftswoche bereits zu schlagen. Dies bildet den Grundstein für die weitere Entwicklung, da das arbeitende Herz von nun an Blut und somit Sauerstoff und Nährstoffe vom mütterlichen Organismus an den Embryo weiterleitet. Die Anlagen für die inneren Organe nehmen langsam Form an. Von besonderer Bedeutung ist die Schließung des Neuralrohrs, das sich im weiteren Verlauf der Schwangerschaft zu Kopf, Rückenmark und Wirbelsäule weiterentwickelt.

Typisches Anzeichen in der 5. SSW: Ziehen im Unterleib

Nachdem Ihre Periode ausgeblieben ist, vermuten Sie vielleicht bereits, schwanger zu sein. Ein Schwangerschaftstest aus der Apotheke kann Klarheit bringen – das Ergebnis sollte jedoch in jedem Fall von einem Gynäkologen bestätigt werden.

Jede Frau nimmt eine beginnende Schwangerschaft anders wahr: Während die eine bereits sehr früh Veränderungen an ihrem Körper spürt, verlaufen bei der anderen die ersten Wochen unauffällig. Typische Schwangerschaftsanzeichen in diesem frühen Stadium sind ausgeprägte Müdigkeit und Abgeschlagenheit sowie Spannungsgefühle in den Brüsten. Ein Ziehen im Unterleib lässt viele Frauen glauben, dass sich ihre Menstruation verspätet hat und nun kurz bevorsteht. Tatsächlich rührt es jedoch von den beginnenden Veränderungen an Gebärmutter, Muttermund und Vagina her. Vermehrter Ausfluss kann auftreten und ist kein Grund zur Beunruhigung.

Worauf Schwangere jetzt achten müssen

Ab der fünften Schwangerschaftswoche reagiert der Embryo zunehmend empfindlich auf schädliche Einflüsse von außen. Alkohol, Nikotin und Drogen sollten Sie daher – bis zum Ende der Stillzeit - strikt meiden.

Mit der Einnahme von Folsäure-Tabletten haben Sie idealerweise bereits vor der Schwangerschaft begonnen. Spätestens jetzt sollten Sie sich ein solches Präparat jedoch besorgen, um die gesunde Entwicklung des embryonalen Neuralrohrs zu unterstützen.

Eine gesunde Ernährung ist während der gesamten Schwangerschaft besonders wichtig, da Ihr Körper zusätzliche Nährstoffe benötigt. Sofern Sie sich gut fühlen, steht einer lockeren Sporteinheit ohne starke Stoßbelastung oder Sturzgefahr in der Regel nichts entgegen.

Erstuntersuchung, Ultraschall und Mutterpass

Sobald Sie einen positiven Schwangerschaftstest in Händen halten, sollten Sie sich einen Termin beim Gynäkologen geben lassen. Mithilfe eines Urintests und einer Ultraschalluntersuchung kann er die Schwangerschaft bestätigen.

Seien Sie unbesorgt, falls auf dem Ultraschall noch nichts zu sehen ist: Manchmal dauert es noch einige Tage oder Wochen, bis sich die Fruchthöhle oder gar der winzige Embryo auf dem Bildschirm zeigen. Ihr Arzt wird Sie über die nächsten Schritte sowie über die Möglichkeit einer frühen Fehlgeburt aufklären, die bis zum Ende der zwölften Woche besteht.

Bei diesem oder dem folgenden Termin erhalten Sie dann auch Ihren Mutterpass, den Sie nun stets bei sich tragen sollten. In ihm werden im Verlauf der Schwangerschaft sämtliche Daten und Untersuchungsergebnisse festgehalten.

In welchen Fällen der Arbeitgeber informiert werden muss

Ihren Arbeitgeber müssen Sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht informieren – das kann bis nach der zwölften Woche oder länger warten. Eine Ausnahme stellen Arbeitsplätze mit besonderem Gefahrenpotenzial wie erhöhter Unfallgefahr oder Umgang mit Chemikalien dar. Ziehen Sie in diesem Fall Ihren Vorgesetzten ins Vertrauen und sprechen Sie mit ihm über die Zuweisung einer schwangerschaftstauglichen Tätigkeit.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
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