Urteil Ungeborenes hat keine Herztöne mehr - Not-Kaiserschnitt nicht nötig
Wenn im Krankenhaus bei einem ungeborenen Kind keine Herztöne mehr festgestellt werden können, muss das Klinikpersonal keinen Not-Kaiserschnitt einleiten. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm hervor, auf das die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins hinweist (Az.: 26 U 191/12).
Zur Begründung hieße es: Die Voraussetzung für den Eingriff sei, dass das Kind im Mutterleib mit Sicherheit noch lebt und ohne den Not-Kaiserschnitt vermutlich sterben würde. Nur dann sei es gerechtfertigt, das Leben und die Gesundheit der Mutter den mit der Operation verbundenen Risiken auszusetzen.
Frau wollte Schmerzensgeld
In dem Fall hatte eine Frau auf 15.000 Euro Schmerzensgeld geklagt, die ihren Sohn in einem Krankenhaus tot zur Welt gebracht hatte. Ihrer Ansicht nach hätte ihr Kind bei ordnungsgemäßer Überwachung und Behandlung durch die Klinikmitarbeiter bei der Geburt noch gelebt, wenn sie einen Not-Kaiserschnitt bekommen hätte.
Gericht: Klinikpersonal hat keinen Fehler gemacht
Das Gericht sah jedoch kein falsches Verhalten des Personals vor oder am Tag der Geburt. Bevor das Krankenhaus die Frau zur Entbindung aufgenommen habe, sei nicht absehbar gewesen, dass die Schwangerschaft vorzeitig endet. Die engmaschige ambulante Überwachung, zu der der Frau geraten worden war, sei ausreichend gewesen.
Das Kind sei nicht mehr zu retten gewesen, als sie am Tag der Geburt in die Klinik kam. Das CTG-Gerät, an das die Frau direkt nach ihrem Eintreffen angeschlossen worden war, habe schon keine Herztöne des Kindes mehr angezeigt. Deshalb sei kein Not-Kaiserschnitt mehr vorgenommen worden.
- Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.