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Samenspender-Urteil von Hamm: Sarah P. bringt Anonymität zu Fall


Urteil
Kind darf Namen von Samenspender erfahren

Von dapd, dpa
Aktualisiert am 06.02.2013Lesedauer: 4 Min.
Sarah P. (21) erstreitet das erste Urteil über den Auskunftsanspruch eines SpenderkindesVergrößern des Bildes
Sarah P. (21) erstreitet das erste Urteil über den Auskunftsanspruch eines Spenderkindes (Quelle: dpa)

Jeder Mensch hat ein Recht zu wissen, von wem er abstammt - auch wenn der Erzeuger ein Samenspender war. Die Tochter eines anonymen Samenspenders hat am Oberlandesgericht Hamm (OLG) das Recht auf die Herausgabe des Namens ihres biologischen Vaters erreicht. Das Urteil könnte vielen betroffenen Kindern Hoffnung machen.

Geklagt hatte die 21-jährige Sarah P. Die Tochter eines anonymen Samenspenders will den Namen ihres leiblichen Vaters erfahren. Im Alter von 18 Jahren erfuhr sie, dass ihr sozialer Vater nicht ihr Erzeuger ist. Wegen dessen Unfruchtbarkeit hatte sich die Mutter im Zentrum für Reproduktionsmedizin in Essen behandeln lassen. Dem Samenspender war Anonymität zugesichert worden. Dieser Regelung hatten auch die Eltern der jungen Frau zugestimmt.

Mediziner behauptet: Daten des Samenspenders liegen nicht mehr vor

Gemeinsam mit dem Verein Spenderkinder kämpfte Sarah P. schließlich auf juristischem Weg für das Recht, den biologischen Vater kennenzulernen. Dabei geht es ihr nach eigenen Angaben nicht um finanzielle Ansprüche, sondern um die Frage, ob der Vater möglicherweise Erbkrankheiten hat oder sie Stiefgeschwister hat. Vor dem Landgericht Essen hatte die Klägerin in erster Instanz keinen Erfolg. Der beklagte Fortpflanzungsmediziner Thomas Katzorke berief sich damals auch darauf, dass die Daten zu dem Fall nicht mehr vorlägen. Gesetzlich wurde eine längere Aufbewahrungsfrist erst vorgeschrieben, nachdem die heute 21 Jahre alte Klägerin geboren war.

Persönlichkeitsrecht wiegt hier schwerer als Recht auf Anonymität

In zweiter Instanz urteilten die Richter des Oberlandesgerichts Hamm nun, dass eine Samenbank einem anonym gezeugten Kind den Namen des leiblichen Vaters nennen muss. Sie werteten das im Grundgesetz festgelegte Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit höher als das Recht eines Spenders auf Anonymität (Az: I-14 U 7/12). Weil der Fortpflanzungsmediziner zur Auskunft verpflichtet sei, verstoße er gegen keine ärztliche Schweigepflicht und begehe keine Straftat, wenn er die Auskunft erteile, erläuterte das Oberlandesgericht. Eine Revision ist laut OLG nicht zugelassen.

Anwalt: "Grundsatzurteil für alle Spenderkinder"

Der beklagte Mediziner beruft sich weiter darauf, dass die Daten zu dem Fall nicht mehr vorlägen. Die Unterlagen hätten damals nur zehn Jahr aufbewahrt werden müssen, sagte Katzorke der Nachrichtenagentur dpa in einer ersten Reaktion auf die Gerichtsentscheidung. Katzorke, der bei der Verkündung der Entscheidung nicht anwesend war, bezeichnete das Urteil als "rein theoretisch". Die Richter des Oberverwaltungsgerichts nahmen dem Mediziner die Argumentation nicht ab. Bei einer Befragung hatte er sich in Widersprüche verstrickt und zugegeben, dass nicht alle Daten vernichtet wurden.

Der Anwalt der jungen Frau, Markus Goldbach, will nun die Herausgabe der Daten des Samenspenders erwirken. Die entsprechenden Schritte würden nun beim Landgericht Essen eingeleitet. "Jetzt sind wir nach drei Jahren Kampf davon überzeugt, den richtigen Vater von Sarah auch zu finden", sagte er. Goldbach sprach von einem Grundsatzurteil für alle Spenderkinder, forderte aber gleichzeitig eine gesetzliche Regelung ein. Der Bundesverband Reproduktionsmedizinischer Zentren (BRZ) sieht in der Entscheidung eine bessere Rechtslage für die gezeugten Kinder - aber auch für Ärzte. Die Klägerin Sarah P. wollte sich nicht selbst zu ihrem juristischen Erfolg äußern.

Wie ist die Rechtslage bei Samenspenden?

Bereits 1989 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass es zu den Persönlichkeitsrechten eines Menschen gehört, seine genetische Herkunft zu kennen. Aber: Aus diesem Urteil wurde bis heute keine gesetzliche Regelung zur Dokumentation der Spenderdaten abgeleitet. Das Jahr 2007 brachte mit dem Gewebegesetz allerdings eine Neuerung. Unterlagen zur Samenspende, die als Gewebeübertragung gilt, müssen 30 Jahre aufbewahrt werden.

"Ziel dieser Regelung war allerdings nicht, den Kindern Zugang zu den Spenderdaten zu ermöglichen, sondern bei Infektionserkrankungen den Weg zur Infektionsquelle zurückverfolgen zu können", erläutert der Reproduktionsmediziner Andreas Hammel aus Erlangen. Unterlagen zur Samenspende sind medizinische Unterlagen und konnten bis 2007 nach zehn Jahren vernichtet werden, seit 2007 müssen sie 30 Jahre aufbewahrt werden.

"Spenderkinder" wehren sich gegen Bevormundung

Die junge Frau und der Verein Spenderkinder mit weiteren Betroffenen kämpfen um das Recht, nicht bevormundet zu werden. "Bei einer anonymen Samenspende willigen alle Betroffenen ein. Nur das Kind selbst weiß nicht was los ist. Gegen diese Bevormundung wehren wir uns", sagte eine betroffene Frau aus Essen.

Viele anonym gezeugten Kinder haben jetzt das Erwachsenenalter erreicht und können sich jetzt erst juristisch mit der Frage ihrer Herkunft beschäftigen. Oft erfahren sie von ihrem Schicksal, wenn zum Beispiel bei einer Schwangerschaft beim Blick in den Mutterpass ihre Blutgruppen nicht mit denen ihrer Eltern übereinstimmt.

In Deutschland rund 100.000 Kinder anonymer Samenspender

Wie viele Betroffene es in Deutschland gibt, kann nur geschätzt werden. Der Verein Spenderkinder geht von fünf bis zehn Prozent aus, andere Experten halten diese Zahl für zu hoch. Das Essener Novum Zentrum für Reproduktionsmedizin, das der jetzt beklagte Fortpflanzungsmediziner Thomas Katzorke leitet, geht von rund 100.000 Kindern anonymer Samenspender aus.

Schreckt das Urteil Samenspender ab?

Welche Folgen das Urteil für die Samenbanken in Deutschland hat, ist aktuell nur schwer abzusehen. Die Geschäftsführerin des Bundesverbands Reproduktionsmedizinischer Zentren, Monika Uszkoreit, sagte, sie rechne nicht damit, dass nach dem Urteil weniger Männer bereit seien, ihr Sperma zur Verfügung zu stellen. Die Spender seien ohnehin schon aufgeklärt, und darauf legte die Ärzte auch Wert.

Der Leiter der Erlanger Samenbank, Andreas Hammel, schlägt bundesweit ein in Bayern bereits eingesetztes, notariell abgesichertes Dokumentationssystem vor, das das Wissen um die Abstammung jedes Spenderkindes auf 100 Jahre sichert. Die in Erlangen bereits lange praktizierte Transparenz zwischen allen Beteiligten sieht auch die Aufklärung über den möglichen späteren Kinderwunsch vor, den Vater kennenzulernen.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
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