Schwangerschaft Gericht: Schwangerschaft ist keine Krankheit
Die Kosten für eine Tagesmutter können von der Steuer nicht allein aufgrund einer weiteren Schwangerschaft der Mutter abgesetzt werden. Schwangerschaft sei keine Krankheit, "weil es sich hierbei nicht um einen regelwidrigen körperlichen Zustand handelt", entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in einem am 26. September in München veröffentlichten Urteil. (Az: III R 80/09)
Kind wurde während der Schwangerschaft von Tagesmutter betreut
Im aktuellen Fall unterlag damit ein selbstständiger Rechtsanwalt. Dessen Ehefrau war zunächst noch in der Berufsausbildung, die sie nach der Geburt ihres ersten Kindes im Jahre 2004 unterbrach und auch später nicht wieder aufnahm. Im August 2006 wurden die Kläger erneut Eltern. Das ältere Kind wurde in der Zeit der Schwangerschaft von einer Tagesmutter betreut. Die Kosten dafür wollten die Kläger in ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen.
Wann die Kosten absetzbar sind
Die Voraussetzungen dafür liegen laut BFH aber nur vor, wenn entweder beide Eltern arbeiten, oder wenn die Mutter sich in Ausbildung befindet oder wenn sie krank ist.
- Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.