Ab April Diese Corona-Regeln gelten jetzt noch
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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Mehr als 250.000 Neuinfektionen und eine Inzidenz von knapp 1.600: Obwohl die Corona-Zahlen weiter hoch sind, werden ab April in den meisten Bundesländern die Maßnahmen gelockert. Was dann wo gilt.
Zunächst galt der 20. März lange als der Tag, an dem die meisten Corona-Schutzmaßnahmen in Deutschland aufgehoben werden sollten. Dann gab es noch eine Übergangsfrist bis Anfang April.
Und obwohl die Zahlen vielerorts wieder steigen, lockern in den kommenden Tagen fast alle Bundesländer ihre Einschränkungen. Was gilt dann wo und für wen? Ein Überblick.
Achtung: Der Überblick erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und wurde zuletzt am 1. April 2022 aktualisiert. Für tagesaktuelle, detaillierte Informationen zu den Regelungen bei Ihnen vor Ort wenden Sie sich am besten direkt an die zuständigen Behörden.
Was gilt künftig auf Bundesebene?
Grundsätzlich sollen die Corona-Regeln in Deutschland nach der Übergangsfrist bis 2. April weitgehend wegfallen. Dann gilt beispielsweise keine Maskenpflicht mehr in Geschäften oder Freizeiteinrichtungen, 2G- oder 3G-Regelungen fallen weg und auch Kontaktbeschränkungen werden vollständig aufgehoben. Es gibt dann noch eine Verteilung in "Basisschutz" und "Hotspot"-Regelungen.
Basisschutz für besonders verletzliche Gruppen
Für "besonders verletzliche Gruppen" sieht die Anschlussregelung der Corona-Maßnahmen einen Basisschutz vor, der weiterhin bestehen soll. So sollen beispielsweise Menschen in Pflegeheimen, der ambulanten Pflege oder auch in Krankenhäusern besonders geschützt werden. Dort kann daher die Maskenpflicht aufrechterhalten bleiben. Gleiches gilt für die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und auch die Testpflicht an Schulen. Entscheidend ist allerdings immer die jeweilige Regelung des Bundeslandes.
Bundesweit gilt weiterhin eine Maskenpflicht im Luft- und Bahnfernverkehr. Die Maske muss also im Flieger, in der Bahn, an Flughäfen und Bahnhöfen weiterhin getragen werden.
Hotspots mit bedrohlicher Infektionslage
Zusätzlich zu den Basisschutzmaßnahmen gibt es Möglichkeiten, in sogenannten Hotspots schärfere Regeln wieder einzuführen. Dazu muss es "lokal zu einer bedrohlichen Infektionslage" kommen. Die erweiterten Schutzmaßnahmen müssen dann vom Landesparlament des jeweiligen Bundeslandes beschlossen werden.
Als Gefahrenlage beschreibt die Bundesregierung beispielsweise die Ausbreitung einer gefährlichen Virusvariante oder eine drohende Überlastung der Krankenhäuser.
Zu den Maßnahmen, die dann lokal begrenzt eingeführt werden können, gehören erweiterte Maskenpflichten sowie ein Abstandsgebot von 1,5 Metern im öffentlichen Raum. Zudem könnte es wieder Zugangsregelungen wie die 2G oder 3G-Regel geben.
Was gilt in einzelnen Bundesländern?
Während es einheitliche Vorgaben von der Bundesregierung gibt, entscheiden über die Einzelheiten wieder einmal die einzelnen Länderregierungen. So gibt es teilweise weiterhin unterschiedliche Regeln in den Ländern.
Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern haben sich landesweit zum Hotspot erklärt und führen somit zunächst die strengeren Corona-Maßnahmen fort. In den anderen Bundesländern sieht es nicht so eindeutig aus:
So scheiterte eine Verlängerung der Maßnahmen beispielsweise vor dem Thüringer Landtag, dort gelten ab 2. April schließlich nur noch Basisschutzmaßnahmen. Ähnlich sieht es in Sachsen und Sachsen-Anhalt aus, dort fallen die meisten Beschränkungen ab 3. April weg.
In Niedersachsen gelten die Lockerungen ab Sonntag, 3. April, dann entfällt dort beispielsweise die 3G-Regel in Gastronomie, Hotels oder Kultureinrichtungen.
Berlin lockert hingegen bereits ab 1. April, ab sofort entfällt unter anderem die Maskenpflicht beim Einkaufen, im ÖPNV oder bei Ärzten oder in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen bleibt sie bestehen.
Ähnlich sieht es in Baden-Württemberg aus, Testpflichten gelten hier unter anderem weiterhin in Kitas, Schulen und Krankenhäusern. Auch Rheinland-Pfalz beendet die Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen, im Handel und in Schulen zum 3. April, in ÖPNV und vulnerablen Bereichen bleibt sie bestehen.
Ab 3. April gilt die FFP2-Maskenpflicht in Bayern unter anderem im ÖPNV und in Krankenhäusern weiter, bis zu den Osterferien soll auch in Schulen und Kitas weiterhin getestet werden.
Auch in Brandenburg tritt der Basisschutz am 3. April in Kraft, in Bremen und Bremerhaven sowie in Hessen und dem Saarland hingegen bereits zum 2. April. Dort gelten dann ebenfalls nur noch bestimmte Masken- und Testpflichten.
In Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein gelten die neuen Regelungen ab 3. April, dann fällt unter anderem die Zugangsbeschränkung für die Gastronomie sowie die Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen.
Wie lange gelten die neuen Regelungen?
Die Regelungen aufgrund des neuen Infektionsschutzgesetzes sind bis zum 23. September befristet. Bei Bedarf könnte das Gesetz aber jederzeit geändert werden – etwa, wenn sich die Lage in den Krankenhäusern wieder zuspitzt.
- Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
- Eigene Recherche
- bundesregierung.de: "Mehr Normalität im Alltag"
- Nachrichtenagenturen AFP, dpa
- Informationen der einzelnen Bundesländer