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Zum journalistischen Leitbild von t-online."Basisschutz" ab 20. März Welche Corona-Maßnahmen bleiben erhalten?
Deutschland will zum Frühling hin lockern: Viele Corona-Regeln sollen stufenweise fallen, ein "Basisschutz" der Bevölkerung jedoch bleiben. Was hat es damit auf sich?
Bund und Länder haben beim letzten Corona-Gipfel weitreichende Lockerungen beschlossen. Bis zum 20. März sollen fast alle Schutzmaßnahmen wegfallen – wenn die pandemische Lage dies zulässt. Danach soll ein "Basisschutz" gelten. Doch was ist damit gemeint? Welche Corona-Regeln bleiben nach dem Abebben der Omikron-Welle weiter erhalten?
"Basisschutz": Welche Corona-Maßnahmen bleiben?
Wie genau der "Basisschutz" gegen Corona aussehen soll, ist noch umstritten. Dafür wird eine bundesweite Rechtsgrundlage angestrebt, die vom Bundestag erst erarbeitet werden muss. Fest steht bislang nur: Die Maskenpflicht soll auch nach dem 20. März bleiben. Sie dürfte weiterhin in Innenräumen sowie öffentlichen Verkehrsmitteln gelten.
Experten halten diesen Schritt für nötig. "Erhalten bleiben sollten weiterhin die Masken- und die Abstandspflicht in Innenräumen", sagte der Epidemiologe Prof. Markus Scholz von der Universität Leipzig im Gespräch mit t-online. Diese Maßnahmen sollten demnach zuletzt abgeschafft werden. Die Virologin Jana Schroeder betonte im t-online-Interview, insbesondere die FFP2-Maske sei ein sehr wirksames Mittel der Infektionsvermeidung und sollte aus infektionspräventiver Sicht noch lange beibehalten werden.
Auch in der Bevölkerung hat die Schutzmaske inzwischen viele Anhänger: Mehr als jeder Zweite in Deutschland will auch nach einem Auslaufen der Maskenpflicht weiter Maske tragen, wie eine aktuelle Umfrage zeigt.
Corona-Tests, Abstand, Hygiene
Dem Mathematiker Kristan Schneider zufolge kann man auch stichprobenartige Corona-Tests noch nicht aufgeben. Diskutiert werden Testpflichten in bestimmten Bereichen auch vonseiten der Politik. Ob sie Bestandteil des "Basisschutzes" werden, ist aber noch nicht sicher. Zusätzlich könnten Abstandsregelungen und allgemeine Hygienevorgaben darunterfallen.
Wegfallen sollen in jedem Fall die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene. Clubs dürfen öffnen und Großveranstaltungen sind wieder mit mehr Zuschauern möglich – all diese Lockerungen wurden bereits festgezurrt. Wann das geplante Gesetz für den künftigen Basisschutz beschlossen wird, bleibt abzuwarten.
- Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
- Eigene Recherche
- Nachrichtenagentur dpa