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Corona-Tests sind kostenpflichtig: So viel sollen sie kosten


Nicht mehr gratis
So teuer werden Corona-Schnelltests jetzt

Von dpa
Aktualisiert am 11.10.2021Lesedauer: 2 Min.
Corona-Schnelltests: Ab dem 11. Oktober sind sie nicht mehr kostenlos.Vergrößern des Bildes
Corona-Schnelltests: Ab dem 11. Oktober sind sie nicht mehr kostenlos. (Quelle: Stefan Sauer/dpa)
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Bisher hat jeder Anspruch auf einen kostenlosen Corona-Schnelltest pro Woche durch geschultes Personal. Doch ab dem 11. Oktober ist damit Schluss. Für wen die Tests trotzdem gratis bleiben.

Corona-Schnelltests müssen ab 11. Oktober meist selbst bezahlt werden. Generell gratis bleiben sie noch für Menschen, die sich nicht impfen lassen können, darunter Kinder unter zwölf Jahren. Das legt eine neue Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums fest, die einen entsprechenden Bund-Länder-Beschluss umsetzt.

Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten hatten vereinbart, dass das vom Bund seit Anfang März finanzierte Angebot für kostenlose "Bürgertests" für alle enden soll. Da inzwischen kostenlose Impfungen für alle möglich sind, sei eine dauerhafte Übernahme der Test-Kosten durch die Steuerzahler nicht länger nötig, hieß es zu Begründung.

Die Verbraucherzentrale erklärt: "Das Bundesgesundheitsministerium gibt keinen Preis vor und plant derzeit keine Regulierung. Bisher variieren die Preise für Antigen-Schnelltests zwischen 18 und 40 Euro."

Übergangsregeln für Kinder und Schwangere

Die im Bundesanzeiger verkündete Verordnung legt aber auch einige Übergangsregeln fest. So können Kinder von zwölf bis 17 Jahren und Schwangere noch bis 31. Dezember mindestens einen kostenlosen Test pro Woche machen. Grund ist, dass für sie erst seit kürzerer Zeit eine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) vorliegt – daher soll noch länger Zeit für eine Impfung bleiben.

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Generell weiter gratis testen lassen können sich laut der Verordnung Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder erst in den letzten drei Monaten vor dem Test zwölf Jahre alt geworden sind. Gratis bleibt es unter anderem auch für Menschen, die zum Beenden einer Quarantäne wegen einer Corona-Infektion einen Test brauchen.

Für kostenlose Schnelltests Ausweis erforderlich

Um auch ab dem 11. Oktober kostenlose Schnelltests zu bekommen, muss man bei der Teststelle einen amtlichen Ausweis mit Foto vorlegen – bei Kindern ist so auch das Alter nachzuweisen.

Extra Nachweise wie ein ärztliches Zeugnis sind nötig, wenn man sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann – eine Diagnose muss nach Ministeriumsangaben nicht angegeben werden. Zum Nachweis einer Schwangerschaft kann demnach der Mutterpass genutzt werden.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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