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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Jetzt auch in der Apotheke So bekommen Sie einen Corona-Genesenennachweis
Seit Montag gilt vielerorts die sogenannte 3G-Regel, jetzt können sich Genesene ihren Nachweis auch in Apotheken abholen. Doch wie genau funktioniert das und was sollten Sie dabei beachten?
Zutritt nur für Geimpfte, Genesene und Getestete: Das ist in Krankenhäusern, der Innengastronomie, bei Veranstaltungen, Festen oder Sport mittlerweile fast überall festgelegt. Je nach Inzidenz können die Länder zwar eigene Regelungen treffen, trotzdem brauchen Geimpfte und Genesene einen Nachweis. Und diesen bekommen jetzt nicht mehr nur Geimpfte und Genesene mit Impfung, sondern auch "nur" Genesene über die Apotheken. Wie das funktioniert, wer den Nachweis bekommt und was dabei zu beachten ist, hat t-online für Sie zusammengefasst.
Wer zählt als genesen?
Anspruch auf ein Genesenenzertifikat haben laut Gesundheitsministerium "alle Personen, die eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 durchgemacht haben". Voraussetzung ist allerdings immer der Nachweis eines positiven PCR-Tests. Dieser darf maximal sechs Monate alt sein und muss mindestens 28 Tage zurückliegen. "Nach Ablauf dieser Frist und bevor eine Impfung stattgefunden hat, gilt die Person als nicht vollständig geimpft und eben auch nicht als genesen", betont das Gesundheitsministerium.
Allerdings gilt auch als vollständig geimpft, wer genesen ist und eine Impfung erhalten hat.
Wer bekommt welchen Nachweis?
Für Corona-Genesene gibt es zwei unterschiedliche Zertifikate: Genesenenzertifikate und Genesenenimpfzertifikate. Wer innerhalb der vergangenen sechs Monate nachweislich (per PCR-Test bestätigt) am Coronavirus erkrankt ist und seither zwar genesen, aber noch nicht gegen das Virus geimpft ist, gilt als Genesener ohne Impfung und kann ein Genesenenzertifikat erhalten. Wer sich zusätzlich zur Genesung gegen SARS-CoV-2 hat impfen lassen, erhält ein Genesenenimpfzertifikat.
Wo bekommen Genesene einen Nachweis?
Sowohl die Genesenenzertifikate als auch die Genesenenimpfzertifikate werden aktuell in allen Arztpraxen ausgestellt, die ein bestimmtes Webportal nutzen. Bisher waren nur Genesenenimpfzertifikate auch in Apotheken erhältlich, seit dieser Woche können dort also auch Genesenenzertifikate ausgestellt werden.
"Die Apotheken haben schon mehr als 35 Millionen Impfzertifikate für Geimpfte und Genesene ausgestellt", sagt der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes Thomas Dittrich. "Aber für die Patienten, die eine SARS-CoV-2-Infektion erst kürzlich durchgemacht haben und laut Stiko-Empfehlung erst nach sechs Monaten geimpft werden sollen, war ein Genesenenzertifikat bisher technisch noch nicht möglich." Jetzt ist auch diese technische Hürde genommen.
Wie funktioniert der Genesenennachweis in der Apotheke?
Wie die Apothekervereinigung ABDA mitteilt, benötigen Genesene für den Nachweis in der Apotheke:
- einen aktuellen Personalausweis oder ein anderes gültiges Ausweisdokument mit Lichtbild
- den Nachweis eines positiven PCR-Tests, der nicht älter sein darf als 180 Tage
Auf dem Portal "Mein Apothekenmanager" können Sie Apotheken in Ihrer Nähe finden, die die Ausstellung der Zertifikate anbieten. Das Angebot ist für die Kunden kostenfrei, die Apotheke bekommt eine Vergütung von rund fünf Euro pro Nachweis.
Wie lange sind die jeweiligen Zertifikate gültig?
Das allgemeine Impfzertifikat der EU ist in Deutschland ab Ausstellungsdatum derzeit genau ein Jahr lang gültig. Auch Genesene, die einmal geimpft wurden, gelten als vollständig geimpft und erhalten ein Zertifikat, das ein Jahr lang gilt. Genesenenzertfikate hingegen sind bis zu sechs Monate nach dem Testergebnis ihres PCR-Tests gültig.
Unabhängig von den digitalen Varianten gilt der gelbe Impfpass aus Papier weiterhin als Nachweis für Impfungen.
- Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
- Bundesregierung: "Impfen, ein Schutz für uns alle"
- Bundesgesundheitsministerium: "Fragen und Antworten zum digitalen Impfnachweis"
- Deutscher Apothekerverband e.V.
- ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.
- "Mein Apothekenmanager" (DAV)
- Robert Koch-Institut