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Hörgeräte: Preise und Zuschüsse durch Krankenkasse


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Zuzahlung durch Krankenkasse
Kosten für Hörgeräte: Wieviel zahlt die Kasse?

om (CF)

Aktualisiert am 06.04.2016Lesedauer: 2 Min.
Krankenkassen sind dazu verpflichtet einen Zuschuss zum Hörgerät zu zahlenVergrößern des Bildes
Krankenkassen sind dazu verpflichtet einen Zuschuss zum Hörgerät zu zahlen (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Die Kosten für ein Hörgerät werden von der gesetzlichen Krankenkasse unter bestimmten Bedingungen komplett übernommen. Wie hoch der Zuschuss angesetzt ist und wann die Kasse Mehrkosten übernimmt, erfahren Sie hier.

Höherer Zuschuss soll Versorgungslücke bei Hörgeräten schließen

Am 01. November 2013 wurde der Zuschuss für ein Hörgerät von 421,28 Euro auf 784,94 Euro erhöht. Der Festbetrag soll, zusammen mit der Reparaturpauschale, die je nach Kasse zwischen 120 und 150 Euro liegt, die bestmögliche medizinische Versorgung von Hörgeschädigten sicherstellen. Beachten Sie, dass wenn Sie für beide Ohren ein Hörgerät brauchen, die Krankenkassen für einen schwerhörigen Versicherten bei einem zweiten Hinter-dem-Ohr-Gerät nur 586,87 Euro übernimmt.

Die Schwerhörigkeit muss von einem Ohrenarzt attestiert werden. Mit dem ausgestellten Rezept können Sie dann einen Hörgeräteakustiker aufsuchen.

Mit der annähernden Verdoppelung des Festbetrags möchte der GKV-Spitzenvervand erreichen, dass mehr Menschen mit Hörbehinderung ein Hörgerät erhalten. Denn obwohl in Deutschland jeder Fünfte unter Schwerhörigkeit leidet, besitzen Schätzungen zufolge nur drei bis fünf Prozent der Deutschen eine Hörhilfe, berichtet das Gesundheitsportal "Onmeda".

Kosten für ein Hörgerät: Variabel

Wie der "Deutscher Schwerhörigenbund e.V" (DSB) berichtet, erfüllen nur noch voll-digitale Systeme die technischen Anforderung um von der Krankenkasse übernommen zu werden. Hierfür müssen die Hörgeräte mindestens vier Frequenzkanäle, drei Hörprogramme, Störschallreduzierung sowie eine Rückkopplungunterdrückung aufweisen.

Die Kosten für ein Hörgerät schwanken je nach Ausstattung zwischen mehreren hundert und tausenden von Euro pro Seite. Davon zahlten die Hörgeschädigten in der Vergangenheit durchschnittlich 1600 Euro, berichten Betroffenenverbände.

Doch müssen Hörgeschädigte die Differenz zwischen Endpreis und Zuschuss aus eigener Tasche zahlen? Nicht unbedingt. Die gesetzlichen Krankenkassen sind dazu verpflichtet, die Kosten für ein Hörgerät, das die individuelle Hörschädigung möglichst weitgehend ausgleicht, komplett zu erstatten – auch wenn der Preis über dem Festbetrag von 784,94 Euro liegt.

Wer die komplette Erstattung eines höherpreisigen Hörgeräts erwirken will, muss laut "Onmeda" bei der Krankenkasse einen Kostenerstattungsantrag und im besten Fall ein Gutachten des Hörgeräteakustikers einreichen.

Vorsicht vor Mehrkostenerklärung

Obwohl die Kosten für ein Hörgerät in der Grundausstattung zwischen Hörgeräteakustiker und Krankenkasse abgerechnet werden, kommt es vor, dass Hörgeräteakustiker versuchen, ihre Kunden unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zur Kasse zu bitten. Sie bieten in diesem Fall Geräte an, deren zusätzliche Features nicht von der Krankenkasse bezahlt werden, berichtet der Deutsche Schwerhörigenbund.

Das können berufliche Gebrauchsvorteile, Funktechnik oder ein besonderes Design sein. Unwissende Hörgeschädigte werden dazu gedrängt, eine Mehrkostenerklärung zu unterschreiben. Durch die Unterschrift bestätigen sie, ein kostenfreies Hörsystem ausprobiert und abgelehnt zu haben und verpflichten sich zur Übernahme der Kosten, die den Festbetrag von 784,94 Euro übersteigen.

Sofern Sie keine zusätzlichen Features wünschen, bestehen Sie auf ein Gerät, dessen Kosten vollständig von der Krankenkasse übernommen werden.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
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