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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Masken, Tests, Impfstatus Diese neuen Corona-Regeln gelten jetzt
Gewappnet für Herbst und Winter: Ab dem 1. Oktober tritt das neue Corona-Konzept der Bundesregierung in Kraft. Was Sie beachten sollten – ein Überblick.
Nach der Sommerwelle folgt die Herbstwelle. Um die Auswirkungen einer neuen Erkrankungswelle zu minimieren und vor allem vulnerable Gruppen besser zu schützen, hat die Bundesregierung einen neuen Rechtsrahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen verabschiedet. Einige der neuen Regeln gelten bundesweit, andere können optional von den Bundesländern verordnet werden.
Damit soll eine drohende Überlastung des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur verhindert werden. Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick.
Bundesweit geltende Maßnahmen
Von 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gilt bundesweit:
- FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Personenfernverkehr. Kinder und Jugendliche von 6 bis einschließlich 13 Jahre können OP-Masken tragen.
- FFP2-Masken- und Testpflicht für Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
- FFP2-Maskenpflicht für Patienten und Besucher von Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens
Weitere mögliche Maßnahmen der Länder
Die Länder können darüber hinaus weitergehende Regelungen festlegen, um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur zu gewährleisten.
- Maskenpflicht im Personennahverkehr
- Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen. Dies gilt auch für die Bereiche Kultur, Sport, Freizeit und Gastronomie. Eine Ausnahme gilt für diejenigen, die über einen negativen Testnachweis verfügen. Außerdem: Die Länder können diese Ausnahme auf frisch geimpfte oder genesene Personen ausweiten.
- Maskenpflicht in Schulen und anderen Ausbildungseinrichtungen. Dies gilt für Beschäftigte sowie Schülerinnen und Schüler ab dem fünften Schuljahr.
- Testpflicht in Schulen, Kitas und anderen Einrichtungen wie Asylbewerberunterkünften oder Hafteinrichtungen
Mögliche Maßnahmen der Länder bei konkreter Gefahr der Gesundheitslage
Wenn die Fallzahlen steigen und für ein Bundesland oder eine bestimmte Region die kritische Infrastruktur oder die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems bedroht ist, kann das Landesparlament weitere Maßnahmen anordnen. Dazu gehören:
- Abstandsregeln in öffentlichen Innen- und Außenräumen
- Personenobergrenze in öffentlichen Innenräumen
- Maskenpflicht im Außenbereich, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
- verpflichtende Hygienekonzepte für Groß- und Einzelhandel, Betriebe, Einrichtungen sowie für Veranstaltungen im Freizeit-, Kultur- und Sportbereich
Schulschließungen ausgeschlossen
Schulschließungen sind in den neuen Corona-Schutzmaßnahmen nicht vorgesehen. Bereits in der Pressekonferenz des Bundeskabinetts am 24. August 2022 sagte Lauterbach, dass er Schulschließungen oder andere lockdownähnliche Maßnahmen ausschließe.
Er hoffe nicht, dass die Regeln in Gänze eingesetzt werden müssen, aber es sei wichtig, dass es gesetzlich die Möglichkeit gebe, führte Lauterbach weiter aus.
Neuerungen zum Impfstatus
Wer weniger als dreimal geimpft ist, gilt ab dem 1. Oktober 2022 nicht mehr als vollständig immunisiert. Die Ausnahme: Nach überstandener Corona-Infektion reichen zwei Impfungen, wenn Sie die Infektion mit einem Antikörper- oder PCR-Test nachweisen können.
Zwar spielt der Impfstatus bei den neuen Corona-Schutzmaßnahmen keine Rolle mehr, um gut geschützt zu sein, wird die dritte Impfung dennoch empfohlen.
- Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
- bundesregierung.de: Corona-Schutzmaßnahmen – was ab Oktober gilt. (Stand: 27.09.2022)
- Informationen der Pressekonferenz vom 24.08.2022
- Eigene Recherche