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Vorsorge und Früherkennung – ab wann Sie wo hin sollten


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Welche Vorsorgeuntersuchungen Sie machen sollten und welche die Kasse zahlt

Larissa Koch

Aktualisiert am 01.11.2017Lesedauer: 2 Min.
Vorsorge und Früherkennung: Wichtige Untersuchungen bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen.Vergrößern des Bildes
Vorsorge und Früherkennung: Wichtige Untersuchungen bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen. (Quelle: Sasha_Suzi/Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Gehen Sie regelmäßig zum Hautkrebsscreening oder zwei Mal im Jahr zum Zahnarzt? Die meisten Deutschen tun das nicht und lassen Vorsorgeuntersuchungen sausen. Welche Sie besser nicht ignorieren sollten, erfahren Sie hier.

Alle, die Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, haben einen Anspruch auf regelmäßige Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen. Und die sind sinnvoll, können sogar Leben retten. Mit einigen Untersuchungen können Sie an Bonusprogrammen der Kassen teilnehmen und Punkte Sammeln. Viele Untersuchungen werden erstattet, einige fallen unter sogenannte individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) – die müssen Patienten selber bezahlen. Ein Überblick:

Wer Alter Untersuchung Turnus
Frauen ab 20 Geschlechtsorgane zur Krebsfrüherkennung jährlich
Frauen bis 25 Untersuchung auf Infektion mit Chlamydien jährlich
Frauen ab 30 Tastuntersuchung der Brust jährlich
Frauen 50 bis 69 Mammographie alle zwei Jahre
Männer ab 45 Krebsfrüherkennungsuntersuchung der Geschlechtsorgane und der Prostata jährlich
Männer u. Frauen ab 35 Allgemeiner Gesundheits-Check-Up zur Früherkennung – z. B. von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes alle zwei Jahre
Männer u. Frauen ab 35 Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs (Hautkrebsscreening) alle zwei Jahre
Männer u. Frauen ab 50/55 Stuhluntersuchung zur Darmkrebsfrüherkennung jährlich




Impfungen

Ebenfalls zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen gehören Schutzimpfungen, die die Ständige Impfkommission (STIKO) emfpiehlt, damit Sie vor gefährlichen Infektionen geschützt sind. Erwachsene haben alle 10 Jahre zum Beispiel einen Anspruch auf die Impfung gegen Tetanus und Diphterie. Ab dem 60. Lebensjahr wird eine Impfung gegen den Pneumokokkenerreger, der Lungenentzündungen auslösen kann, erstattet.

Einige Kassen bieten Bonusprogramme an, für die Sie sich bei Ihrer Versicherung anmelden müssen. In einem kleinen Heft sind die Untersuchungen aufgeführt, für die sie von der Kasse belohnt werden, wenn Sie dran teilnehmen. Hierzu muss etwa der Arzt oder das Fitnessstudio einen Stempel nebst Unterschrift eintragen.

Zähne

Auch regelmäßige Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt können Sie in einem Bonusheft dokumentieren lassen und erhalten dann nach einiger Zeit finanzielle Zuschüsse für Zahnersatz. Der Zahnarztbesuch wird von den Kassen alle sechs Monate finanziert.

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)

Diese von Ärzten angebotenen zusätzlichen Leistungen werden nicht von den Krankenkassen erstattet. Sie sind umstritten, weil ihr Nutzten wissenschaftlich nicht belegt ist und teilweise sogar als widerlegt gilt. Siehe hierzu die Untersuchungen durch das Internetportal IGeL-Monitor, das weiterführende Informationen anbietet. Die Untersuchungen gelten danach als medizinisch nicht notwendig, nicht hilfreich, manche können demnach sogar schaden. Werden Sie in einer Arztpraxis darauf hingewiesen, dass eine Untersuchung zahlungspflichtig ist, handelt es sich meist um eine IGeL-Leistung.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
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