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Strompreisbremse bis Januar: "Das ist zeitlich völlig unrealistisch"


Laut Energiebranche
Strompreisbremse bis Januar ist nicht umsetzbar

Von dpa-afx
Aktualisiert am 04.11.2022Lesedauer: 1 Min.
Hand hält Stecker vor Steckdose: Die Bundesregierung plant eine ähnliche Entlastung wie bei der Gaspreisbremse.Vergrößern des Bildes
Steigende Stromkosten: Die Bundesregierung plant eine ähnliche Entlastung wie bei der Gaspreisbremse. (Quelle: IMAGO/Michael Bihlmayer/imago-images-bilder)

Zur Entlastung der Verbraucher plant die Bundesregierung bis Januar eine Strompreisbremse. Die Energiebranche weiß: Das ist zeitlich unrealistisch.

Die von der Bundesregierung geplante Einführung der Strompreisbremse zum Januar ist aus Sicht der Energiebranche nicht zu bewältigen. Die Chefin des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft, Kerstin Andreae, erklärte am Mittwoch in Berlin, es solle am 17. November ein Gesetz auf den Weg gebracht werden, das eine Kontingentlösung für Strom ab 1. Januar 2023 und eine Abschöpfung über Mehrerlöse beinhalte. "Das ist zeitlich völlig unrealistisch", sagte sie.

"Das Gesetz wird erst kurz vor Weihnachten in Kraft treten. Es geht nicht darum, wie bei einem Radio die Lautstärke und die Klangfarbe zu regeln. Sondern es muss eine umgebaute Stereoanlage für einen Massenmarkt mit 40 Millionen Haushalten entwickelt werden." Andreae sprach von einem komplexen System, in dem Millionen von Verbraucherinnen und Verbrauchern mit einer Vielzahl unterschiedlicher Tarifgestaltungen richtig abgerechnet werden müssten.

"Zufallsgewinne" von Unternehmen abschöpfen

"Entlastung für die Menschen ist notwendig, muss aber auch umsetzbar sein, damit sie auch wirklich ankommt", sagte Andreae. Die Bundesregierung plant, dass für Strom für Haushalte wie bei der Gaspreisbremse ein Grundkontingent von 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs für einen Bruttopreis von 40 Cent je Kilowattstunde bereitgestellt werden soll.

Zur Mitfinanzierung der Strompreisbremse sollen "Zufallsgewinne" von Unternehmen auf dem Strommarkt rückwirkend ab 1. September abgeschöpft werden. Das betrifft etwa Produzenten von Ökostrom aus Wind und Sonne, die zuletzt von hohen Preisen an der Börse profitiert haben. Hintergrund sind stark gestiegene Gaspreise und der Mechanismus zur Preisbildung auf dem Strommarkt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-AFX
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