Verfassungsgericht Karlsruhe macht Weg für Reform von EU-Rettungsschirm frei
Sieben FDP-Abgeordnete hatten gegen eine Änderung am Euro-Rettungsfonds ESM geklagt. Das Bundesverfassungsgericht erteilte ihnen eine Absage.
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde von sieben FDP-Bundestagsabgeordneten gegen ein Gesetz zur Änderung des Euro-Rettungsfonds ESM als unzulässig verworfen. Die Kläger hätten nicht ausreichend dargelegt, warum ihre Rechte verletzt sein sollten, erläuterte das Gericht am Freitag in Karlsruhe. Auch hätten sie nicht erklärt, warum mit den Änderungen Hoheitsrechte auf den ESM oder die Europäische Union übertragen würden. (Az. 2 BvR 1111/21)
Damit kann Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz unterzeichnen. Auf Bitten des höchsten deutschen Gerichts hatte er die Prüfung im Sommer 2021 ausgesetzt.
Besser gegen Finanzkrisen schützen
Der Rettungsfonds ESM soll die Euroländer absichern. Mit der Reform will sich der Währungsraum besser gegen künftige Finanzkrisen wappnen. Dazu gehört ein gemeinsames Sicherheitsnetz für die Abwicklung von Pleitebanken.
Aus Sicht der FDP-Abgeordneten hätte das Zustimmungsgesetz im Bundestag und Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit verabschiedet werden müssen. Sie hatten erklärt, den ESM nicht grundsätzlich infrage zu stellen, sondern ihre Rechte verletzt zu sehen.
- Nachrichtenagentur dpa