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Rechtsschutzversicherung: So finden Verbraucher den besten Schutz | Tipps


Tipps von Verbraucherzentrale
So sparen Sie bei der Rechtsschutzversicherung Geld

Von dpa
Aktualisiert am 12.11.2024Lesedauer: 1 Min.
Paar sitzt bei einer Versicherungsmaklerin im BüroVergrößern des Bildes
Abschluss einer Rechtsschutzversicherung: Ein umfassender Rechtsschutz ist in der Regel teuer und oft nicht sinnvoll. (Quelle: Kerkez)
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Rechtsschutzversicherungen gibt es für die unterschiedlichsten Lebenslagen. Darum empfehlen Verbraucherschützer nicht den Rundumschutz.

Braucht man eine Rechtsschutzversicherung, oder nicht? Der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz zufolge ist zumindest ein Rundumschutz oft nicht sinnvoll ist. Stattdessen sollten Verbraucher prüfen, in welchen Bereichen sie besonderen Bedarf haben.

Einzelne Rechtsschutzpakete wie "Privat", "Beruf", "Verkehr" oder "Eigentum und Miete" sind eine gute Alternative. So lässt sich der Versicherungsschutz bedarfsgerecht und preisgünstiger zusammenstellen.

Rechtsschutz hilft im Alltag

Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale, Philipp Wolf, rät zu einem Privat- und Vertragsrechtsschutz, der beispielsweise Streitigkeiten um Handwerkerverträge oder Versicherungsverträge umfasse. Zudem helfe ein Berufsrechtsschutz bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung könne sinnvoll sein, wenn man beruflich viel unterwegs und auf den Führerschein angewiesen ist, so Wolf.

Vor dem Abschluss eines Rechtsschutzpakets ist es ratsam, verschiedene Anbieter zu vergleichen. Das erleichtert die Einschätzung von Preisen und Leistungen der Angebote. Verbraucherschützer empfehlen dabei besondere Aufmerksamkeit auf die Versicherungssumme zu legen, die pauschal mindestens 300.000 Euro für Gerichts- und Anwaltskosten betragen sollte. Zudem kann ein vereinbarter Selbstbehalt den Preis der Versicherung senken.

Aber Achtung: Beim Abschluss der Police gilt bei vielen Anbietern eine dreimonatige Wartefrist. Sind Rechtsstreitigkeiten schon im Gange oder absehbar, greift die Versicherung im Zweifel also nicht. Denn selbst die Ursache für den Rechtsstreit darf erst nach Ablauf der Wartezeit auftreten.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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