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Böllerschäden am Auto: Wann übernimmt die Versicherung die Kosten?


Nach der Silvesternacht
Wann zahlt die Versicherung für Böllerschäden am Auto?

Von t-online
Aktualisiert am 29.12.2022Lesedauer: 1 Min.
Böller im Auspuff: Übermütige Silvesterfans können Autofahrern den Jahreswechsel gehörig vermiesen.Vergrößern des Bildes
Böller im Auspuff: Übermütige Silvesterfans können Autofahrern den Jahreswechsel gehörig vermiesen. (Quelle: Franziska Gabbert/dpa)
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Nach der Silvesternacht kann nicht nur ein Kater, sondern auch ein Schaden am Auto die Laune verderben. Und nicht immer übernimmt die Kfz-Versicherung die Kosten.

Das neue Jahr fängt für Fahrzeughalter weniger gut an, wenn das eigene Auto ramponiert ist. Hier empfiehlt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): "Den Schaden sollte man aus verschiedenen Perspektiven fotografieren und den Kfz-Versicherer umgehend informieren." Sind die Täter nicht zu ermitteln, können vorhandene Teil- oder Vollkaskoversicherungen die Schäden regulieren, erklärt eine Sprecherin.

Teilkaskoversicherung

"Werden Autos durch Feuerwerkskörper in Brand gesetzt oder durch eine Explosion beschädigt, tritt die Teilkaskoversicherung für den Schaden ein", sagt der GDV. Auch Glasbruch ist in der Regel ein Fall für die Teilkasko.

Vollkaskoversicherung

Eine Vollkaskoversicherung ersetzt darüber hinaus Schäden, wenn Autos in der Silvesternacht mutwillig ramponiert werden. Und sie reguliert Beulen, Kratzer und Schmorschäden, die zum Beispiel durch herabfallende Raketen am Auto entstanden sind.

Teilkasko- und Vollkaskoversicherung: Erstere deckt nur Schäden durch bestimmte Ereignisse ab, die außerhalb der Kontrolle des Fahrers liegen – wie zum Beispiel Diebstähle, Wildunfälle und Unwetterschäden. Ein Vollkaskoschutz greift darüber hinaus auch bei selbstverschuldeten Unfällen, außerdem werden Vandalismusschäden übernommen.

Die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung müssen die Versicherten im Regulierungsfall bei der Vollkasko immer einkalkulieren. Zudem kann es Auswirkungen auf die Schadenfreiheitsklasse geben.

Auto in die Garage

Präventiv rät der GDV dazu, Autos vor der Silvesternacht möglichst in einer Garage oder Tiefgarage zu parken, vor allem aber weitab von bekannten Partymeilen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)
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