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Kfz-Versicherung: So erkennen Sie eine verdeckte Preiserhöhung


Kfz-Versicherung
So erkennen Sie eine versteckte Erhöhung

Von dpa
Aktualisiert am 17.11.2023Lesedauer: 2 Min.
Kfz-Versicherungspolice: Nach Erhalt der Jahresabrechnung sollten Sie überprüfen, ob die neuen Beiträge keine versteckten Preiserhöhungen enthalten.Vergrößern des Bildes
Kfz-Versicherungspolice: Nach Erhalt der Jahresabrechnung sollten Sie überprüfen, ob die neuen Beiträge keine versteckten Preiserhöhungen enthalten. (Quelle: Christin Klose/dpa-tmn)

Versicherte erhalten derzeit die Rechnung für ihre Kfz-Police. Ob sich der Beitrag erhöht hat, ist vielfach nicht sofort erkennbar – eine Rechenformel kann helfen.

Die Beitragsrechnungen der Kfz-Versicherer kommen zum Ende des Versicherungszeitraumes – bei den meisten ist das der November oder Dezember eines Jahres. Ist der Betrag nicht höher als im Vorjahr, ist das ein Grund zur Freude.

Aber Vorsicht: "Finanztip" informiert, dass sich hinter einem gleichbleibenden oder sogar niedrigeren Betrag eine versteckte Preiserhöhung verbergen kann. So könnte der Versicherer etwa Rabatte nach einem unfallfreien Jahr und damit günstigeren Beitragssätzen bereits mit einer Erhöhung verrechnet haben.

Der Vergleichsbetrag kann sich gut verstecken

Zwar muss der Anbieter eine solche versteckte Erhöhung auf der Rechnung – getrennt für Kasko und Haftpflicht – ausweisen und einen Vergleichsbetrag aus dem Vorjahr angeben. "Doch der ist im Rechnungsformular häufig nicht so einfach zu finden", sagt Hermann-Josef Tenhagen, Chefredakteur von "Finanztip".

Nur wenn der aktuelle Betrag im Vergleich nicht gestiegen ist, hat keine Preiserhöhung stattgefunden. Ist er gestiegen, hat man ein Sonderkündigungsrecht, das einen Monat ab Zugang der Rechnung gilt.

Vergleichsbetrag mit Rechenformel selbst ausrechnen

Mit einer Rechenformel kann man den Vergleichsbetrag aber auch selbst ausrechnen: Dazu multipliziert man den alten Beitrag in Euro mit dem neuen Beitragssatz in Prozent und teilt ihn durch den alten Beitragssatz.

Beispiel für eine Kfz-Haftpflicht: Der alte Jahresbeitrag beläuft sich auf 500 Euro. Auf der neuen Rechnung werden nur noch 480 Euro ausgewiesen. Der Versicherte stieg aber von der Schadenfreiheitsklasse (SF) 2 (alter Beitragssatz: 49 Prozent/0,49) in die SF-Klasse 3 auf (neuer Beitragssatz: 46 Prozent/0,46).

Die Rechnung lautet: 500 Euro x 0,46 geteilt durch 0,49 ist gleich 469,39 Euro. Hier ist der errechnete Vergleichsbetrag kleiner als der neu ausgewiesene Rechnungsbetrag – also gab es in diesem Fall eine versteckte Beitragserhöhung.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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