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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Vermieter muss Entlastung weiterreichen Hier sollten Mieter jetzt genau hinschauen
Wer Gas über den Vermieter bezieht, erhält noch eine Entlastung: die Dezemberhilfe 2022. Fragt sich nur, ob sie wirklich bei Ihnen ankommt.
Der Name ist ein wenig irreführend: Die Soforthilfe für Mieter, die mit Gas heizen, floss nur in den wenigsten Fällen sofort. Statt im Dezember 2022 erreicht sie mehr als 90 Prozent der Mieter erst in den kommenden Wochen – über die Betriebskostenabrechnung 2023. Doch funktioniert das auch wirklich?
t-online sind bereits Fälle bekannt, in denen Vermieter den Posten gar nicht in der Nebenkostenabrechnung aufgeführt haben. Dabei sind sie dazu verpflichtet, "die Höhe der Entlastung des Vermieters (...) in der Heizkostenabrechnung für die laufende Abrechnungsperiode gesondert auszuweisen" (§5 Abs. 1 S. 2 Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz). Wohlgemerkt: die Entlastungshöhe des Vermieters, nicht die des Mieters.
"Da nur die Höhe der Entlastung des Vermietenden auf der Abrechnung angegeben werden muss, bleibt es für Mieterinnen und Mieter intransparent, wie sich ihr individueller Entlastungsbetrag berechnet und in welcher Höhe dieser ausfällt", heißt es beim Deutschen Mieterbund. Er rät zentral versorgten Mietern, von ihrem Recht Gebrauch zu machen, alle relevanten Belege des Vermieters einzusehen. Nur so könnten sie prüfen, ob in ihrer Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2022 der korrekte Entlastungsbetrag berücksichtigt wurde.
Vermieter muss Entlastung weiterreichen
Erstattet wird ein Zwölftel des Jahresverbrauchs, mit dem im September 2022 gerechnet wurde. Und das zum Gaspreis, der im Dezember 2022 pro Kilowattstunde galt. Vermieter müssen diese Dezember-Soforthilfe an ihre Mieter weiterreichen. Konkret heißt das, dass sich entweder Ihre Nachzahlung um den Entlastungsbetrag verringert oder sich ein Guthaben ergibt oder erhöht. Die letzten beiden Varianten sind aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise aber eher unwahrscheinlich.
"Ist in der Nebenkostenabrechnung für 2022 die Dezember-Soforthilfe nicht ausgewiesen, sollte der Mieter dies gegenüber dem Vermieter monieren", sagt Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund t-online. "Hierfür hat er zwölf Monate nach Zugang der Abrechnung Zeit. Hält er diese Frist nicht ein, so ist er mit seinem Einwand ausgeschlossen."
Was tun, wenn die Dezember-Soforthilfe fehlt?
Fehlt der Entlastungsbetrag in Ihrer Nebenkostenabrechnung, bedeutet das nicht automatisch, dass Ihr Vermieter Ihnen den Rabatt vorenthalten hat. Fordern Sie Einsicht in die Belege, um Gewissheit zu haben. Weigert sich Ihr Vermieter, die Belege herauszugeben, dürfen Sie die gesamten Kosten der Heizkostenabrechnung zurückbehalten, die auf Sie entfallen. (BGH, Beschluss vom 22. November 2011 – VIII ZR 38/11, Rn. 3). Bezahlen müssen Sie dann erst, sobald Sie die Belege einsehen konnten.
Geht aus der Rechnung des Energielieferanten und dem Abgleich mit der Nebenkostenabrechnung hervor, dass sich Ihr Vermieter die Dezember-Soforthilfe in die eigene Tasche gesteckt hat, sollten Sie das innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang der Abrechnung bei Ihrem Vermieter monieren. Fordern Sie ihn auch auf, den Entlastungsbetrag gutzuschreiben.
"Kommt der Vermieter der Aufforderung nicht nach, kann der Mieter – nach erfolgter Prüfung der Rechnungsbelege – den Entlastungsbetrag des Vermieters für Dezember 2022 selbst von den eingestellten Energiekosten in Abzug bringen und seinen Kostenanteil für Heizung und Warmwasser neu errechnen", sagt Hartmann. Örtliche Mietervereine können Sie dabei unterstützen.
Gut zu wissen
Für Mieter, die selbst einen Gasvertrag abgeschlossen haben, war die Dezemberhilfe tatsächlich eine Soforthilfe. Denn sie durften ihre monatliche Überweisung oder ihren Dauerauftrag im Dezember 2022 aussetzen. Bei einem Abschlag per Lastschrift konnte der Anbieter die Soforthilfe separat erstatten oder den Abschlag nicht einziehen.
Auch manche Mieter mit Gaszentralheizung haben bereits profitiert: Wessen Abschlag seit Februar 2022 bereits erhöht wurde, der musste den höheren Anteil im Dezember nicht zahlen. Und wer seit Februar 2022 umgezogen war, durfte seine Dezember-Zahlung pauschal um 25 Prozent kürzen.
- Eigene Recherche
- Schriftliche Antworten von Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund e.V.
- mieterbund.de: "FAQ Einmalzahlung Wärme"
- finanzip.de: "So kommst Du an die Gas-Soforthilfe im Dezember"
- bundesregierung.de: "Dezemberabschlag für Gas und Wärme: Informationsblatt für Mieterinnen und Mieter"