t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenRatgeberKonto, Kredit & Co.Kredite

Geld | Banken verweigern älteren Menschen Kredite: Ist das erlaubt?


Diskriminierung durch Geldhäuser
Viele Banken verweigern Kredite für Ältere

Von dpa, llb

02.10.2023Lesedauer: 2 Min.
Älteres Ehepaar spricht mit einem Berater über FinanzenVergrößern des Bildes
Rentner über 67 Jahre (Symbolbild): Bei der Kreditvergabe werden ältere Menschen benachteiligt. (Quelle: monkeybusinessimages)

Reparaturen sind am Haus nötig, das Auto ist kaputt – schnell muss Geld her. Doch ältere Menschen bekommen von Banken oft keine Kredite. Ist das erlaubt?

Wer älter als 67 ist, bekommt in Deutschland nur schwer einen Kredit. Das geht aus einer Erhebung des Instituts für Finanzdienstleistungen (iff) hervor. Demnach gaben 55 von 100 befragten Banken an, eine Altersgrenze bei der Vergabe von Konsumkrediten zu haben. 71 Banken bestätigten diese auch für Immobilienkredite.

Auch bei Antrag schon Altersgrenzen

Bei vielen Banken bekommen ältere Menschen nicht nur keinen Kredit, sie können noch nicht einmal einen beantragen. 41 Prozent der befragten Banken gaben laut iff an, dass es schon für die Beantragung eines Konsumkredits Altersgrenzen gibt. Diese liegen im Durchschnitt bei 67 Jahren.

Beim Immobilienkredit geben sogar 57 Prozent der befragten Banken an, dass es eine Altersgrenze bei der Antragstellung gibt. Diese liegt im Durchschnitt ebenfalls bei 67 Jahren. Ist das Altersdiskriminierung?

Keine Altersdiskriminierung

Ältere Menschen sind ohnehin durch die anhaltende Schließung von Banken eher benachteiligt als jüngere, onlineaffine Menschen. Die Zurückhaltung der Banken bei der Kreditvergabe wird dennoch derzeit nicht als Altersdiskriminierung gewertet.

Denn das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gewährt momentan keinen umfassenden Schutz vor altersbedingten Benachteiligungen bei den Verbraucherkrediten. Grund seien Ausnahmeregelungen im Gesetz, die einen Schutz vor Diskriminierung ausschließlich bei "Massengeschäften" gewähren, so die Leiter der Studie.

Sogenannte Massengeschäfte sind öffentlich am Markt angebotene Dienstleistungen und Waren, die per Vertrag quasi mit jeder zahlungswilligen Person geschlossen werden. Dazu zählen alltägliche Geschäfte wie das Einkaufen, Mitgliedschaft im Fitnessstudio, Friseurbesuch oder der Abschluss einer Versicherung. Ob Kreditverträge als Massengeschäfte gelten, ist in der Rechtsprechung jedoch nicht klar geregelt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • antidiskriminierungsstelle.de: "Alltagsgeschäfte"
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website