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Bankvollmacht: Eine Kontovollmacht für den Todesfall erteilen – so geht's


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Bankgeschäfte erledigen lassen
Kontovollmacht erteilen: Das sollten Sie beachten


Aktualisiert am 16.02.2024Lesedauer: 4 Min.
Unterschrift auf einem DokumentVergrößern des Bildes
Unterschrift auf einer Bankvollmacht: Wenn Sie Dritte mit der Erledigung Ihrer Bankgeschäfte beauftragen, müssen Sie dies schriftlich vereinbaren. (Quelle: skynesher)

Mit einer Kontovollmacht kann eine vertraute Person Bankgeschäfte in Ihrem Namen erledigen. Was die Vollmacht enthalten muss und was es zu beachten gibt.

Vielleicht sind Sie seit Jahren verheiratet und gehen manchmal mit der Girocard Ihres Partners Geld abheben oder einkaufen: Doch auch wenn Sie dies im Alltag so handhaben, für Ihr Vorgehen fehlt eigentlich die rechtliche Grundlage: die sogenannte Kontovollmacht.

Wer sich um die Bankangelegenheiten des anderen kümmern möchte oder muss, benötigt eine gültige Vollmacht. Das gilt für verheiratete Paare, für Kinder, Geschwister oder andere Vertrauenspersonen gleichermaßen. Was Sie bei der Erteilung einer Kontovollmacht beachten müssen, erfahren Sie im folgenden Artikel.

Was ist eine Bankvollmacht?

Wenn Sie eine Bankvollmacht, auch Kontovollmacht genannt, ausgestellt haben, dann erlauben Sie damit einem bevollmächtigten Dritten, in Ihrem Sinne über Ihr Konto zu verfügen. Es handelt sich also um eine schriftliche Anordnung durch Sie als Kontoinhaber. Sie erlauben ausdrücklich, dass ein anderer Zugriff auf Ihr Konto erhält.

Diese Personen können Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner sein, volljährige Kinder, Verwandte oder sonstige nahestehende Vertrauenspersonen. In der Kontovollmacht eingeschlossen sind Bankgeschäfte aller Art wie:

  • Überweisungen durchführen
  • Kontoauszüge einsehen und ausdrucken
  • Bargeld ein- und auszahlen
  • über den eingeräumten Dispokredit verfügen
  • Wertpapiere und Devisen kaufen und verkaufen
  • Schulden gegenüber Gläubigern anerkennen (Saldoanerkenntnis)

Wie erstelle ich eine Bankvollmacht?

Eine Bankvollmacht muss schriftlich ausgestellt werden. Sie muss Ihre eigene Unterschrift enthalten und die Unterschrift der Person, die Sie bevollmächtigen. In der Bankfiliale muss diese Person nicht nur die Vollmacht vorlegen, sondern sich normalerweise auch mit ihrem Personalausweis oder Reisepass legitimieren.

Auf einer Kontovollmacht müssen zuerst Ihr vollständiger Name, Ihre Anschrift sowie Ihre Bankverbindung und das damit verbundene Geldinstitut angegeben sein. Danach müssen der vollständige Name und die Anschrift des Bevollmächtigten angegeben werden.


Der Text für eine Kontovollmacht könnte in etwa so lauten:

(1) Hiermit bevollmächtige ich, der Vollmachtgeber, den oben genannten Bevollmächtigten, mich im Geschäftsverkehr mit dem oben genannten Kreditinstitut zu vertreten. Die Vollmacht umfasst alle meine bestehenden und künftigen Konten und Depots bei dem vorgenannten Kreditinstitut.

(2) Diese Vollmacht berechtigt den oben genannten Bevollmächtigten gegenüber dem genannten Kreditinstitut dazu: über die jeweiligen Guthaben zu verfügen; Abhebungen, Überweisungen und Zahlungen bis zu einer Höhe von …,… Euro vorzunehmen; vorhandene Kredite in Anspruch zu nehmen; von der Möglichkeit einer vorübergehenden Kontoüberziehung im vereinbarten Rahmen Gebrauch zu machen; An- und Verkäufe von Wertpapieren mit Ausnahme von Finanztermingeschäften zu tätigen; An- und Verkäufe von Devisen zu tätigen.

Gegebenenfalls können Sie an dieser Stelle weitere Punkte ergänzen oder entfernen.

(3) Der Kontoinhaber kann die Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen. In diesem Fall muss der Kontoinhaber und Vollmachtgeber das Kreditinstitut unverzüglich über den Widerruf der Vollmacht unterrichten. Der Widerruf erfolgt nach Möglichkeit schriftlich.

(4) Mit dem Tod des Kontoinhabers erlischt die Vollmacht nicht (transmortale Vollmacht). Oder: Mit dem Tod des Kontoinhabers erlischt die Vollmacht (prämortale Vollmacht).

Lassen Sie sich am besten bei der Erteilung einer Bank- beziehungsweise Kontovollmacht von einem Berater Ihrer Bank oder Sparkasse unterstützen.


Was darf der Bevollmächtige nicht?

Neben allen Befugnissen, die Sie der bevollmächtigten Person einräumen, sollten Sie auch wissen, was diese nicht tun darf, sofern Sie dies nicht ausdrücklich in der Kontovollmacht festgelegt haben.

Das darf der oder die Bevollmächtige nicht:

  • Untervollmachten erteilen, das heißt, andere Personen bevollmächtigen
  • in Ihrem Namen weitere Konten eröffnen
  • Ihr Konto kündigen oder Ihr Konto auf ein anderes Konto umschreiben
  • in Ihrem Namen Kreditverträge abschließen
  • Debitkarten oder Kreditkarten beantragen
  • ein Schließfach einrichten

Welche Arten von Bankvollmachten gibt es?

Eine Kontovollmacht sollten Sie erteilen, um sich zum Beispiel gegen unvorhersehbare Ereignisse abzusichern und in Notfällen handlungsfähig zu bleiben. Eine Kontovollmacht kann zu Lebzeiten jederzeit schriftlich widerrufen werden, aber auch über den Tod hinaus oder nur für den Todesfall eingeräumt werden.

Legen Sie selbst fest, für welchen Fall Sie eine Kontovollmacht vergeben möchten:

  • Transmortale Kontovollmacht: Diese Vollmacht gilt zu Ihren Lebzeiten und über den Tod hinaus. Es gibt keine zeitliche Begrenzung. Sie hilft bei der Abwicklung von Todesfällen und ist die meistgenutzte Bankvollmacht.
  • Prämortale Kontovollmacht: Diese Vollmacht gilt nur zu Ihren Lebzeiten. Es gibt also eine zeitliche Begrenzung: Sie erlischt im Falle Ihres Todes. Diese Variante ist sinnvoll, falls es nach Ihrem Tod mehrere Erben gibt. Erst wenn der Erbschein vorliegt und das Testament vollstreckt ist, können die Erben auf Ihr Konto zugreifen.
  • Postmortale Bankvollmacht: Diese Vollmacht, auch Vollmacht für den Todesfall genannt, tritt erst nach Ihrem Tod in Kraft. Das Erbrecht wird dadurch nicht beeinflusst. Sie erleichtert die Erbabwicklung, da Partner oder Kinder bereits vor Erstellung des Erbscheins auf Ihr Konto zugreifen können.

Wie widerrufen Sie eine Kontovollmacht?

Die Vollmacht können Sie jederzeit und ohne Angabe von Gründen ändern oder widerrufen. Der Widerruf sollte schriftlich erfolgen. Am besten senden Sie ein Exemplar per Einschreiben an Ihre Bank oder Sparkasse und eine Kopie an den (ehemals) Bevollmächtigten.

Vorsicht vor Missbrauch

Auch wenn Sie eine Kontovollmacht erteilt haben, sollten Sie vorsichtig sein, wenn Sie Dritten, die Ihnen weniger nahestehen, Zugang zu Ihrem Konto gewähren. Denn die Kontovollmacht ist kein Freibrief und keine Schenkung. Ein Kontobevollmächtigter darf Bankgeschäfte nur in Ihrem Sinne tätigen, darf also beispielsweise abgehobenes Geld nicht behalten oder Geld auf ein fremdes Konto überweisen.

Vergewissern Sie sich immer, dass die von Ihrem Konto überwiesenen Beträge wirklich für den Zweck der Überweisung bestimmt sind. Wenn Sie Unregelmäßigkeiten feststellen, widerrufen Sie die Kontovollmacht und lassen Sie Ihr Konto sofort sperren.

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